14-08-2012 18:47
Hallo liebe Helfer,
Ich hatte bei Ebay einen Artikel für 202€ ersteigert und gekauft,hatte aber überlesen das es ein Spielzeug ist.
Hab eingesehen das es mein Fehler ist und es also nicht reklamiert.
Nun hab ich es per Ebay dann weiter verkauft,als Startgebot hab ich 200€ genommen,damit ich keinen so hohen Verlust habe.
Nun hat der Käufer reklamiert,dass ich zu viel Geld verlangt habe und der Artikel dieser Qualität nicht entspricht.
Ebay hat ihm recht gegeben und dieser Artikel wird an mich zurückgeschickt.
Gibt es eine Regel die verbietet,das man zu viel für ein Produkt verlangt? Weil ich diese Regel nicht finden kann.
Da die 45 Tage rum sind,kann ich es leider nicht mehr an den vorherigen Verkäufer reklamieren,gibt es da noch eine Möglichkeit für mich dieses doch noch zu tun?
MfG
Demius
Hoffnungsloser Fall.
Punkt 1:
das Du das Bild im Netz weggefunden hast, kann zu einem "späteren" Zeitpunkt seitens des Bildrechte-Inhabers geahndet werden
> Briefkasten beobachten....
Punkt 2:
der Käufer hat bei Ebay bzw. im Neuen Zahlungsverfahren einen Fall gemeldet:
http://pages.ebay.de/help/policies/buyer-protection.html#new
sobald dies erfolgt ist, hat Dich Ebay über diese Unstimmigkeit informiert und gleichzeitig aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen....
wenn Du nicht geantwortet hast, entscheidet Ebay (s. Info`s aus o.g. Link)....
"Bitte beachten Sie:
Sie müssen auf einen Fall in irgendeiner Art und Weise während der 10-Tages-Frist antworten.
Wenn Sie nicht auf einen geöffneten Fall reagieren, wird eBay davon ausgehen, dass die Informationen des Käufers richtig sind und den Fall zu seinen Gunsten entscheiden, wenn die 10-Tages-Frist abgelaufen ist und der Käufer den Fall an eBay übergeben hat."
"In Fällen, in denen der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, überprüft eBay die vom Käufer und vom Verkäufer vorgelegten Informationen, um zu bewerten, ob der Artikel tatsächlich erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht.
Wenn eBay einen Fall zugunsten des Käufers entscheidet, fordert eBay in den meisten Fällen den Käufer auf, auf seine Kosten den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden und einen entsprechenden Versandnachweis vorzulegen, bevor eine Rückerstattung an den Käufer erfolgt.
Nachdem eBay die Bestätigung erhalten hat, dass der Artikel an den Verkäufer zurückgesendet wurde, erstattet eBay dem Käufer den Kaufpreis zuzüglich der ursprünglichen Versandkosten."
gleichzeitig wird Ebay -
wenn das Geld an Dich bereits ausgezahlt worden ist-
Dein Verkäuferkonto mit dem ausgezahlten Betrag belasten bzw. Dich zum Ausgleich des im Minus-befindlichen Konto`s auffordern....
wenn Du das Konto nicht ausgleichst, wird sich die KSP Hamburg mit Dir in Verbindung setzen
(google einfach mal nach dem Namen dieser Kanzlei....)
dat wird ggf. ein teures "Spielchen"....
Der Spruch mit dem Bild war ja sogar schon vom Vorgänger. TEs Kamera war aber scheinbar auch kaputt, deshalb konnt er auch kein eigenes Bild machen.
Demius, dir kann hier niemand helfen.
Du kannst gegen deinen Käufer vor Gericht ziehen, auf deine Kosten natürlich. Wird aber wahrscheinlich nach hinten los gehen.
Gegen deinen Verkäufer kannst du auch nur zivilrechtlich vorgehen, ebenfalls auf deine Kosten. Ob dir das irgendwas bringt... dazu müsstest du einen Anwalt befragen.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Und du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dir hier noch jemand gratuliert, dass du versuchst andere zu foppen?
http://www.ebay.de/itm/150864501981
"Bei dem Bild handelt es sich um ein Foto aus dem Internet, da meine Kamera leider zur Zeit defekt ist, ist aber das selbe Model, welches hier verkauft wird."
Super, auch noch Urheberrechte verletzt.
Ich glaube ich habe Eindeutig um Hilfe gebeten,nicht um Verurteilung.
@malice_im_wunderland:
Verlust habe ich,den du hast vergessen die Gebühren von Ebay abzuziehen...
@kogo2004:
Ich habe zu der Unstimmigkeit geantwort,dann hat der Käufer es weiter an Ebay gegeben und Ebay hat entschieden den Artikel zurück zu schicken.
Was kann ich denn machen außer es zu akzeptieren?
MfG Demius
Nicht nur, dass du ganz bewußt die Käufer tauschst, du machst dich nebenbei einer Urheberrechtsverletzung strafbar.
Oder hast du die Genehmigung, das Bild zu nutzen?
Wohl kaum.
Und ausgesprochen dumm ist es, darauf auch noch schriftlich hinzuweisen.
Du solltest mal hoffen, nicht moch teuere Post zu bekommen.
Verdient hättest du es.
Du hast bei Deinem Einkauf der Maschine nicht aufgepaßt, Kaufdatum 24.06.2012:
Kurz-Link http://is.gd/SZPyve
dann haste die Maschine mit der 1:1 kopierten Artikelbeschreibung in der Kategorie
Spielzeug
zum Verkauf angeboten/verkauft:
Kurz-Link: http://is.gd/uT51eN
inkl. dem Hinweis: "Es handelt sich um eine Kinder-Küchenmaschine."
der Käufer hat an Ebay gezahlt und anscheinenend eine Unstimmigkeit eröffnet -
hast Du in dieser Unstimmigkeit nicht geantwortet bzw. hast Du mit dem Kundendienst Kontakt aufgenommen um das Problem entsprechend zu klären?
hast Du die Ebay-Entscheidung einfach so akzeptiert (kopfschüttel`)?
@matchbox,
wir kennen unsere Vögel! 😄
http://www.ebay.de/csc/demius20/m.html?LH_Complete=1&_ipg=25&_since=15&_sop=13&_rdc=1
Daß du keinen so hohen Verlust hast, aha.
Du hast das Ding so hoch eingestellt, damit erst gar niemand auf die Idee kommt, es handele sich um ein Spielzeug!
Du wusstest genau, daß gerade bei solchen Artikeln Viele bieten, ohne genau zu lesen, um was es sich wirklich handelt!
Du hast das Ding ja schon zweifach verkauft.
Du gehst hier auf Dummenfang und das ganz offensichtlich. Wie auch immer das Angebot ausgesehen hat, auf das du geboten hast, aber abgesehen von der Kategorie machst du deine Käufer nicht gerade darauf aufmerksam, dass es sich um Spielzeug handelt.
Der Preis suggeriert zudem, dass es sich NICHT um Spielzeug handelt.
Der Dummenfang ging nach hinten los. Die Rote hast du dir herzlichst verdient.