16-11-2012 23:54
Hallo,
Ich habe einen Fall wegen nicht Bezahlung eröffnet.
Die Kaufvertragskündigungfrist ist auch schon verstrichen. WENN ich den Fall schließe, kann ich vorher oder nachher noch eine Bewertung abgeben?
Ich wollte eigentlich hinterlassen, das nicht bezahlt wurde.
Was meint Ihr?
Moin
wenn Du den Fall selbst mit Verwarnung geschlossen hast
(und nicht etwa ebay, weil Du den Zeitpunkt verpennt hast)
der K sich innerhalb des Falles NICHT gemeldet hat,
verwirkt er sein Bewertungsrecht, aber Du natürlich auch.
Gleiches Recht für alle . . .
Hatte er sich allerdings innerhalb des Falles gemeldet,
kann er Dich auch noch bewerten
und Du natürlich auch, aber nur GRÜN mir neutralem, wertfreiem Text . . . .