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Fall nicht bezahlter Artikel

sadopa
Auf Erkundungstour
Ich hatte euch schon mal mein Problem erläutert, nun habt ihr mir den Rat gegeben einen Fall zum nicht bezahlten Artikel zu eröffnen. Meine Frage jetzt wenn ich das mache und der Käufer überweist dann das Geld ohne die Versand Gebühren muss ich ihm das dann zuschicken? Denn der Versand ist mit dem ersteigerten preis in etwa gleich dann hätte ich die Maschine auch verschenken können
Vielen dank schon mal für eure Hilfe

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@sadopa schrieb:
Ich hatte euch schon mal mein Problem erläutert, nun habt ihr mir den Rat gegeben einen Fall zum nicht bezahlten Artikel zu eröffnen. Meine Frage jetzt wenn ich das mache und der Käufer überweist dann das Geld ohne die Versand Gebühren muss ich ihm das dann zuschicken? Denn der Versand ist mit dem ersteigerten preis in etwa gleich dann hätte ich die Maschine auch verschenken können
Vielen dank schon mal für eure Hilfe

nein

du bedankst dich freundlich für die Anzahlung und fragst, wann er kommt um die Ware pesönlich abzuholen

setze ihm dazu eine Frist von 14 Tagen

ohne VSK, kein Versand

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