27-01-2020 16:54
Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet – Zahlung ausstehend - Sie können den Fall jetzt schließen.
Und dann???
Was passiert wenn ich den Fall schließe? Will die Sache gerade an mein Anwalt weitergeben....
ist der Kauf damit dann hinfällig und ich kann mir den Gang sparen?
mfg
Hast du dem Käufer auch "rechtssicher" eine genügend lange Zeit datumsgenau zur Bezahlung genannt und bei Fristverstreichen Konsequenzen genannt
Nein, dann darfst DU brav deinen Anwalt zahlen, falls der Käufer doch zahlt.
@m-a-l-s schrieb:Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet – Zahlung ausstehend - Sie können den Fall jetzt schließen.
Und dann???
Was passiert wenn ich den Fall schließe? Will die Sache gerade an mein Anwalt weitergeben....
ist der Kauf damit dann hinfällig und ich kann mir den Gang sparen?
mfg
Hallo @m-a-l-s
Für diese Beträge willst du einen Anwalt bemühen? Wirklich?
Oder hast du da ein "Abo"? https://www.ebay.de/sch/m-a-l-s/m.html?_nkw&_armrs=1&_from&_ipg&LH_Complete=1&rt=nc&_trksid=p2046732...
Gebe zu Bedenken, dass du auch bei Aufforderung zur Erfüllung nicht sämtliche Kosten für RA an den säumigen Zahler abwälzen kannst.
m-a-l-s schrieb:Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet – Zahlung ausstehend - Sie können den Fall jetzt schließen.
Und dann???
Was passiert wenn ich den Fall schließe? Will die Sache gerade an mein Anwalt weitergeben....
ist der Kauf damit dann hinfällig und ich kann mir den Gang sparen?
mfg
nein der Kauf ist damit nicht hinfällig - um den Kaufvertrag aufzulösen bedarf es einer klar datierten angemessenen Fristsetzung, der eBay-Fall ist nur für die Provisionserstattung notwendig