27-12-2015 15:17
Schreibe dem Höchstbietenden, dass Du nach § 119 BGB Irrtum erklärst ( Sofortkauf statt Auktion )
Mehr nicht.
Dann ist kein Kaufvertrag zustandegekommen und Du kannst sofort wieder einstellen.
hampel nicht lange mit irgendwas rum
erkläre dem K gegenüber, umgehend deinen Einstellirrtum und widerrufe den Verkauf nach §119
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden
btw
die Verkaufsprovision, bekommst du evtl zurück, dazu brauchtest du aber die Zustimmung des K
das solltest du nicht riskieren
des weiteren, solltest du den K (der sicher nicht zufrieden sein wird) auf deine Sperrliste setzen, damit der nicht nachhaltig nachtreten kann