17-07-2012 22:07
Hallo,
ich habe einen Fernseher verkauft, weil ich doch gemerkt habe, dass die Größe zu klein ist, da es die gleiche Diagonale meines Röhrenfernsehers hat. Hatte es günstig und zu voreilig gekauft.
Das Gerät wurde noch nicht ausgepackt, da ich es als NEU verkaufen wollte.
Beim Käufer funktioniert z.B. angeblich DVB-T nicht (behauptet sogar, dass der Fernseher es nicht mal hat). Die Rechnung vom Händler habe ich beigefügt.
Muss der Käufer sich automatisch sich an den Händler wenden?
Danke vorab für die hilfreichen Antworten