14-12-2016 09:26
Hallo,
wenn man einen Artikel verkauft hat und der Käufer zahlt nicht und meldet sich nicht mehr, eröffnet man einen Fall und kann diesen nach frühestens 4 Tagen schließen. So weit, so gut.
Bevor man den Artikel nach Schließen des Falls wieder weiter verkaufen kann, empfiehlt eBay jedoch noch zusätzlich Folgendes: "Um sich sicher von dem Vertrag zu lösen sollten Sie gegenüber Ihrem Käufer per E-Mail oder schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären."
Gibt es hierzu etwas zu beachten bzw. muss in dieser Rücktrittserklärung ein bestimmter Passus enthalten sein? Kann man die Erkärung über die eBay-Nachrichtenfunktion versenden? Vielleicht weiß jemand mehr und kann mir helfen?
Danke im Voraus für eine Antwort!
Gruß
Hallo @hippievince
für mich genügte bisher die ebay-Nachrichtenfunktion zum Versand der Rücktrittserklärung.
Ich platziere stets eine konkrete Zahlungsbedingung in meine Auktionen
Ich bitte um Bezahlung innerhalb von x Tagen (Zahlungseingang) nach Auktionsende auf das Konto, welches Ihnen in der ebay-Kaufabwicklung ("Jetzt bezahlen") angezeigt wird.
Den Rücktritt kann ich dann so formulieren. Das in rot kann man so machen, kann man aber nat. auch anders handhaben.
hiermit trete ich vom geschlossenen Kaufvertrag zurück, da Sie trotz Zahlungsbedingung (Vertragsbestandteil gem. Artikelbeschreibung) und auch innerhalb der Frist des einberufenen ebay Problemfalles den Artikel nicht bezahlt haben. Eine eventuell noch verspätet eintreffende Zahlung wird Ihnen zurücküberwiesen. Einer Aufforderung von Ihnen bedarf es hierzu nicht.
I hereby resign from the legally effective purchase contract, that you have in spite of payment (part of the contract according to article description) and also within the period convened ebay problem case "unpaid item"
Viele Grüße / regards
Grüße!
Wenn es denn so gewesen wäre, dass es sich um einen einvernehmlichen Kaufabbruch handelt, wäre der "sanftere" Weg ja auch sinnvoll gewesen - keine Frage. Der Verkäufer war aber nicht mit dem Kaufabbruch einverstanden. Vielmehr war es so, dass in der Artikelbeschreibung ganz eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass das Möbelstück bis zu einem bestimmten Datum abgeholt werden muss, und dass der Transport mit 2 Leuten erfolgen muss, da niemand vor Ort sei, der beim Tragen mithelfen könne. Es war sogar der Satz enthalten: "Biete bieten Sie nur mit, wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind!"
Wenn man dann mitbietet und das Stück ersteigert und dann einen Termin ausmacht, der der letztmögliche Abholtermin ist, und man wird als Verkäufer am Abend vorher per kurzer Nachricht darauf hingewiesen, dass der Käufer leider niemanden gefunden hat, der das Möbel mit ihm transportieren kann und er wohl auch so schnell niemanden mehr finden kann, und deswegen nicht kommen wird, dann ist das mehr als nur "ärgerlich". Es ging ein Schriftwechsel hin und her, in dem der Käufer darauf hingewiesen wurde, dass er einen bindenden Kaufvertrag eingegangen ist, an dessen Erfüllung er sich halten müsse, und dass es den Verkäufer in arge Schwierigkeiten bringt, wenn er nun einfach nicht zum verabredeten Termin erscheint (übrigens alles in sachlichem Tonfall, keine Beleidigungen o.ä.). Das hat den Käufer nicht gekümmert, seine Antwort lautete sinngemäß: "Ich kann da auch nichts dran ändern."
Dann wurde vom Verkäufer angeboten, sich darum zu kümmern, dass ein späterer Abholtermin ermöglicht wird. Vom Käufer kam dann einfach gar nichts mehr. Darum dann der Weg über den Nichtzahlerfall. Die Kaufbedingungen waren sehr klar formuliert. Der Käufer sollte froh sein, wenn der Verkäufer ihm in so einem Fall nicht noch die Zusatzkosten in Rechnung stellt, die er durch das Nichteinhalten des Abholtermins hatte.
Ah, ok...Ja, dann war Nichtzahlerfall natürlich besser.
Ja, ist so ein Thema auf ebay mit Möbeln, Abholung (dann noch transportgerecht) und zeitkritischen Umständen, z.B. Umzug. Muss man leider mit leben, sich nicht zu sehr ärgern ("Fall auf, Fall zu") und nach Möglichkeit halt als Eventualität einkalkulieren..
Sei mal froh, dass Du kein KfZ in Auktion hattest. In der Regel ist es da am schlimmsten 😉