11-08-2012 19:10
Hallo,
Ich habe vor kurzem eine Münzsammlung verkauft:
http://www.ebay.de/itm/160854887071?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1562.l2649
Nun habe ich eine Nachricht vom Käufer ehalten, in der er behauptet, dass die Beschreibung nicht dem Foto entspreche und er deswegen vom Kauf zurücktreten möchte.
Nun: Ich habe ihm geantwortet, dass die Münzschatullen, die in dem Foto abgebildet waren, aber nicht beim Verkauf enthalten sind, deutlich in der Beschreibung vom Verkauf ausgeschlossen wurden.
Sogar Fett hervorgehoben.
Nun droht er mit seinem Anwalt. Soll ich den Artikel zurücknehmen oder bin ich im Recht?
... und wieso du deine Anfrage als "Tipp" eingestellt hast, hat sich mir auch nicht erschlossen ...:-(
@TE
Mit dem folgenden Satz aus deiner AB forderst du einen unzufriedenen Käufer geradezu heraus, es genauso zu versuchen:
Da ich schon eine Münzsammlung zurücknehmen musste, weil ich mich in der Beschreibung verschrieben habe, verzichte ich hier auf eine genaue Beschreibung der einzelnen Münzen.
Aus den Fotos allein kann man beim besten Willen nicht auf die Art der Münzen schließen; auch die Vergrößerung hilft da nicht viel. Du hattest wahrscheinlich keine Zeit oder Lust, alles einzeln aufzulisten - dann darfst du dich über das Resultat aber auch nicht wundern ...
ausser den Münzen in meiner Geldbörse habe ich keine Ahnung davon ...
Nur mal aus Neugier :
wäre es für ein höheres Ergebnis nicht sinnvoll, die einzelnen Münzen aufzuführen ?
Gruß laube
PS.: ich muß gestehen, den Satz mit den nicht dazugehörenden Alben hätte ich auch überlesen.
Du hast eine Münzsammlung verkauft.
Eine "Münze" ist ein gesetzliches Zahlungsmittel.
Waren das evtl zum Teil keine Münzen, sondern irgendwelche Fantasieprägungen resp. Medaillen ?
Ja wenn man einen halben Meter runterscrollen müsste, dann.
Aber so, das kann man doch nicht übersehen.
Also in Blindenschrift oder auf finnisch oder südjapanisch muß mans dann doch nicht auch noch schreiben.
Beschreibung UND Foto beschreiben gemeinsam eine angebotene Ware.
Du verbirgst den Hinweis (absichtlich!?), dass die Hüllen nicht dazu gehören weit unten unter deinen AGB.
Warum eigentlich? Also warum sind die Hüllen nicht dabei, was ich für absolut unüblich halte. Kein Münzsammler, der einigermaßen ernst genommen werden will, würde die Münzen lose verschicken.
Es ist eigentlich schade, dass dein Käufer möglicherweise den Rechtsweg scheuen wird.
Ich bin mir keineswegs sicher, ob du mit diesem Angebot bei Gericht durchkommen würdest.
Und ob der Käufer (dem ich persönlich zustimmen würde) oder du im Recht bist, kann leider nur ein Gericht endgültig beantworten.
Auf eine rote Bewertung mit entsprechendem Sternchenabzug solltest du dich auf jeden Fall einrichten.
Wenn er die fehlenden Münzhüllen reklamiert, bist du im Recht, eindeutig!
Es wurde klar darauf hingewiesen, daß die nicht dabei sind.
Und mit Anwalt drohen. :^O
Das tun alle, wenn ihnen etwas nicht passt.