15-12-2019 12:52
Wie kann ich bei meinen eingestellten Artikeln herausfiltern, bei welchen Artikeln die Option "Galerie Plus" aktiviert ist? Ich müsste sonst jeden Artikel einzeln überprüfen, was ich auch schon mal gemacht habe. Dennoch habe ich habe jeden Monat Galerie Plus Gebühren und finde nicht heraus, welche Artikel das sind.
Beste Grüße
Michaela
Du hast so viele Baustellen in Deinen Angeboten das es m.E. mehr als sinnvoll wäre die abmahngefährdeten Angebote alle erst einmal OFFLINE zu stellen:
falsche Angaben bei "Rechtlichen Informationen des Anbieters" (das bist DU!) > MDStV - der Medien-Staatsvertrag (zwischen den Bundesländern) der bereits 2007 ausgelaufen ist!
fehlende Widerrufsbelehrung
fehlende Materialkennzeichnungen
nicht-PP-kompatible-Versandarten (DHL-Päckchen)
eine Abmahnung bewegt sich im Tausender-Bereich
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Dein Verstoß gegen das TeleMedien-Gesetz kann Dich bis zu 50000 Euronen (KEIN Schreibfehler!) kosten.
Beides zusammen (oder auch einzeln) wird Dir das Gewerbliche Genick brechen!
Du solltest Dich dringend mit einem Fachanwalt, der sich auf den Fernabsatz spezialisiert hat unterhalten - es geht um DEINE finanziellen Reserven der näxten Jahre/Jahrzehnte!
@empepe-store schrieb:Wie kann ich bei meinen eingestellten Artikeln herausfiltern, bei welchen Artikeln die Option "Galerie Plus" aktiviert ist? Ich müsste sonst jeden Artikel einzeln überprüfen, was ich auch schon mal gemacht habe. Dennoch habe ich habe jeden Monat Galerie Plus Gebühren und finde nicht heraus, welche Artikel das sind.
Beste Grüße
Michaela
Hallo,
schau mal in die folgende Liste. Alle Artikel mit dem kleinen Lupen-Symbol in der rechten, unteren Ecke des Galeriebildes sind mit Galerie-Plus eingestellt.
→ https://www.ebay.de/sch/empepe-store/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg
OT: Wo ist deine Widerrufsbelehrung?!
Deine AGB sind für Ebay untauglich!
Beispiel:
(1) Die Präsentation der Waren im Ebay-Shop Empepe-Store, stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
Ebay Angebote sind VERBINDLICH !
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
Der Vertragsschluß ist in den Ebay AGB geregelt !
usw....
Das solltest du schnellstens ändern !
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