22-02-2020 03:52
Hallo Freunde.
Käufer erhielt einen Themenmix aus 20 LEGO Sets im Marktwert von 250€,für 230€.In der Artikelbeschreibung waren jeweils die Themen die beinhaltet waren & das alles OVP und versiegelt aus einer Sammlung von Sets stamme (City,BrickHeadz,Friends, Creator,Technic,StarWars,Ninjago,Duplo).Von allem war mindestens 1 bis mehrere Sets eines Themas im Paket vorhanden. Es waren keine 1€ Sets o.ä beinhaltend um eben eine Täuschung des Käufers auszuschliessen.Die Sets haben einen derzeitigen Marktwert von 9,99€ - 16,99€ / Stück.Der Verdacht liegt daher also nahe,dass der Käufer erwartet habe, dass es sich um sehr viel höher preisige Sets handle,indem er mir zu verstehen gab,dass er vom Inhalt enttäuscht sei,und das obwohl alles vollständig war.Höher preisige Sets wurden zu keinem Zeitpunkt von mir in der Artikelbeschreibung suggeriert.Nicht einmal eine Anfrage über den genaueren Inhalt kam seitens des Käufers vor dem Kauf.Nach 2 Preisvorschlägen, nahm ich sein Angebot an.Nach erhalt der Ware ->Auf seine Frage der Rücksendung verneinte ich diese (Privatverkauf,keineGewährleistung,Rücknahme). Darauf eröffnete der Käufer wegen nicht gefallen und/oder weil 1 Thema (StarWars) von insgesamt 8 fehlen würde, den Käuferschutz.In der Artikelbeschreibung stand:Das Serien oder Teile beinhaltend sein KÖNNEN und nicht mit Sicherheit sind.Ich habe mich aber stattdessen kulant gezeigt und habe mich bereit erklärt dem Käufer auf meine Kosten,das fehlende SWSet nachzusenden.Der Käufer hat nun 21 der 20 gekauften Sets unter Marktpreis gekauft,zeigt sich aber in seiner Erwartungshaltung dem Artikel ggnüber uneinsichtigt.Er behauptet der Artikel wäre völlig falsch beschrieben gewesen (obwohl alles vollständig war&angeblich 1 von 8 Themen fehlte).Getreu dem Motto:Kaufen,gucken,und bei nicht gefallen zurückschicken.Und das ich jegliche Rücknahme ausgeschlossen habe.Der Käufer versucht über ein angeblich fehlendes Thema, eine Rückabwicklung zu erwirken 😞
Habe ich etwas falsch gemacht ?
@wenya28 schrieb:Hallo Freunde.
Käufer erhielt einen Themenmix aus 20 LEGO Sets im Marktwert von 250€,für 230€.In der Artikelbeschreibung waren jeweils die Themen die beinhaltet waren & das alles OVP und versiegelt aus einer Sammlung von Sets stamme (City,BrickHeadz,Friends, Creator,Technic,StarWars,Ninjago,Duplo).
Von allem war mindestens 1 bis mehrere Sets eines Themas im Paket vorhanden. Es waren keine 1€ Sets o.ä beinhaltend um eben eine Täuschung des Käufers auszuschliessen.
Die Sets haben einen derzeitigen Marktwert von 9,99€ - 16,99€ / Stück.Der Verdacht liegt daher also nahe,dass der Käufer erwartet habe, dass es sich um sehr viel höher preisige Sets handle,indem er mir zu verstehen gab,dass er vom Inhalt enttäuscht sei,und das obwohl alles vollständig war.
Höher preisige Sets wurden zu keinem Zeitpunkt von mir in der Artikelbeschreibung suggeriert.Nicht einmal eine Anfrage über den genaueren Inhalt kam seitens des Käufers vor dem Kauf.
Nach 2 Preisvorschlägen, nahm ich sein Angebot an.Nach erhalt der Ware ->Auf seine Frage der Rücksendung verneinte ich diese (Privatverkauf,keineGewährleistung,Rücknahme).
Darauf eröffnete der Käufer wegen nicht gefallen und/oder weil 1 Thema (StarWars) von insgesamt 8 fehlen würde, den Käuferschutz.In der Artikelbeschreibung stand:
Das Serien oder Teile beinhaltend sein KÖNNEN und nicht mit Sicherheit sind.Ich habe mich aber stattdessen kulant gezeigt und habe mich bereit erklärt dem Käufer auf meine Kosten,das fehlende SWSet nachzusenden.
Der Käufer hat nun 21 der 20 gekauften Sets unter Marktpreis gekauft,zeigt sich aber in seiner Erwartungshaltung dem Artikel ggnüber uneinsichtigt.
Er behauptet der Artikel wäre völlig falsch beschrieben gewesen (obwohl alles vollständig war&angeblich 1 von 8 Themen fehlte).
Getreu dem Motto:Kaufen,gucken,und bei nicht gefallen zurückschicken.Und das ich jegliche Rücknahme ausgeschlossen habe.Der Käufer versucht über ein angeblich fehlendes Thema, eine Rückabwicklung zu erwirken 😞
Habe ich etwas falsch gemacht ?
Du bist auf Dummenfang aus:
"Vollständige Serien oder Teile davon können beinhaltend sein. Ebenso EoL (End of Life), und nicht mehr hergestellte Sets."
das ist keine Sammlungsauflösung - Du bietest Überraschungskisten an: eindeutig verboten!
Dein aktuelles Angebot solltest Du "freiwillig" beenden / oder das Angebot überarbeiten und den Inhalt genau auflisten!
Wenn der Käufer via Paypal bezahlt hat und einen entsprechenden Käuferschutzfall eröffnet hast Du (zu Recht) schlechte Karten!
Die ENTER-Taste auf Deiner Tastatur hat eine Funktion - es ist nicht verboten diese auch zu nutzen!
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
Naja, ALLE aufgelisteten bzw. in der Artikelbeschreibung enthaltenen Artikel waren ja im Paket inbegriffen bzw. wurden nachgesendet.
Er er hielt also zu 100& alles, was dort stand.
Das Überraschungkisten verboten sind OK , doch ...
es werden doch hier ebenfalls Spiele Restposten, Palettenware etc hier angeboten, indem die Beschreibung nur in etwa umschreibt, was beinhaltet ist. Was ist denn an meinem Produkt denn anders ?
Dabei erhält er sogar noch die Ware des tatsächlichen Gegenwerts.
Verstehe gerade jetzt den Unterscheid zwischen Restposten, und meinem Artikel nicht.
Danke für den Link
Also, so wie ich das nun verstanden habe, ist alles was Mystery Box , Überraschungsbox angeht, auf Ebay verboten.
Somit liegt der erste Fehler schon mal darin, dass auf dem Bild etwas von "Mystery" abgebildet ist, obwohl in der Artikelbeschreibung nicht weiter erwähnt wird.
Wenn ich also einen Pappkarton als Bild nehme, ähnlich was das Restpostenhändler machen dann geht das ? ^^ herrlich ...
Ist für mich etwas schwierig 150 LEGO Sets auf ein Bild zu bringen.
Der ganze private Bestand soll einfach nur weg, und dabei verdiene ich nicht einmal was. Ganz im Gegenteil. - Es ist einfach nur eine private Auflösung über Jahre gesammelter Lego Sets.
Mit "beinhaltet sein können" implementiert die Tatsache das nicht alle Sets in der selben Stückzahl vorhanden sind.
Was bedeutet, dass manche einfach nicht mehr vorhanden sind wenn sie gekauft werden, und daher dem Käufer nicht suggerieren sollen, dass er sie auch erhält.
Das hat absolut nichts mit "auf Dummfang aus sein" zu tun.
Dann ist also das verwenden des Wortes "können, könnte, möglich" in der Artikelbeschreibung nicht erlaubt ?! Richtig ?
Der Gedanke dazu war: Dann erhält der Käufer halt nicht als Bsp. 2 Star Wars Sets, und 1 City, ... sondern 3 Star Wars und 0 City Sets, und den Rest wie beschrieben ...da es eben ein Mix aus den genannten Sets war. Und nicht dass ich mir die Option offen lasse, ihm etwa 20x LEGO Friends zuzusenden. **bleep**
Aber gut, dann werde ich das umschreiben.
Das einzelne Auflisten der Sets, ist aufgrund meiner nicht vorhanden Kenntnis diesbezüglich nicht möglich. Geschweige denn der Preisgestaltung. Ich kann es hinsichtlich nur schätzen.
Die künftige Beschreibung: Wenn ich das Inserat als "... garantiert inhaltend werden mindestens 1 Star Wars Set, 1 Duplo Set, 1 City Set usw usw.
Dann wäre das korrekt ? Als Kompromiss zur einzelnen Auflistung ?!
Die Kiste soll wie laut Beschreibung von mir selbst zusammengestellt werden, für den Fall das ein Set nicht mehr vorrätig ist. (zwecks anderweitig verkauft o.ä.)
Ich weiß, ist ne leicht komplizierte Sache.
tschuligom
Und den Fall freiwillig schliessen werde ich sowieso nicht. Das lasse ich mal Ebay entscheiden.
Der Käufer hat schliesslich gewusst, was er kauft, nämlich die beinhaltenden Sets.
Das einzige was man mir vorwerfen kann, ist die Sache mit der Mystery Box Geschichte, und dem enthaltenen Wort "könnte" ... habe ich das soweit richtig verstanden ?
Danke euch