06-11-2018 17:48
Ich habe von der Anwaltkanzlei, die meine Rechtstexte erstellt, erfahren, dass man ab 3.12.18 EU-weit die Artikel anbieten muss. Man kann allerdings regeln, dass zwar EU-weit gekauft werden kann, aber nur innerhalb Deutschlands geliefert werden muss. D.h., der Käufer muss abholen oder eine deutsche Lieferadresse haben.
Wie kann ich das hier bei Ebay umsetzen? Wo gebe ich das ein?
Die Problem dürften ja viele hier haben.
Danke für die Hilfe.
rundum2016 schrieb:Ich habe von der Anwaltkanzlei, die meine Rechtstexte erstellt, erfahren, dass man ab 3.12.18 EU-weit die Artikel anbieten muss. Man kann allerdings regeln, dass zwar EU-weit gekauft werden kann, aber nur innerhalb Deutschlands geliefert werden muss. D.h., der Käufer muss abholen oder eine deutsche Lieferadresse haben.
Wie kann ich das hier bei Ebay umsetzen? Wo gebe ich das ein?
Die Problem dürften ja viele hier haben.
Danke für die Hilfe.
nette Aussage der Anwälte - es gibt allerdings bei eBay das Problem, das diverse Käufer ja nicht dumm sind, und mittlerweile eine deutsche Lieferadresse hinterlegen (gerne auch mal eine falsche, nicht existierende), und dann in der Kaufabwicklung die ausländsiche Lieferadresse angeben
... wobei bei einer PayPal-Zahlung an sich ja eh an die bei PP hinterlegte Adresse zu schicken wäre, da ansonsten der Verkäuferschutz flöten geht