11-02-2013 09:06
Der Käufer verlangt, dass der Verkäufer zuerst bewertet.Meine Meinung habe ich so dargestellt :
die Regel ist :Erst gibt der Käufer, dann der Verkäufer seine Bewertung ab.Es könnte ja sein , dass der Kunde nicht zufrieden ist , dann müsste alles noch geklärt werden. Zum Schluss- bei erfolgreicher Transaktion -kann dann positiv bewertet werden , bei nicht erfolgreicher entweder keine oder eine negative Bewertung , gegen die sich der Verkäufer wiederum wehren kann.
Die Antwort des Käufers war diese :
wo steht diese Regel? Bitte teilen Sie mit das mit. Ich denke, die haben Sie erfunden.
Wenn Sie ein gutes Gewissen haben, müssen Sie doch keine Angst haben, ,dass der Kunde unzufrieden ist.
Ich kann Ihren Gedankengängen nicht folgen.
Sie haben uns gut und positiv beliefert.
Sie müssen aber ein sehr schlechtes Gewissen haben, um allein das Wort ?Wehren? zu benutzen.
Oder wie soll ich das sehen?
Ich werde gar nicht bewerten, Ihr Gedankengang ist nicht meiner.