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Grundpreisangabe

Tach zusammen,

ich hab da ein Problem mit der Grundpreisangabe. Ich verkaufe Meterware und für meine Kategorie ist die Grundpreisangabe nicht vorgesehen. Nun sagte man mir, ich könnte es in die Artikelbezeichnung schreiben. Jetzt ist das so, dass die Preise nicht immer gleich bleiben und auch mal eine Sonderaktion (z.B. 5%) gestartet wird. Somit wäre diese Angabe in der Überschrift wieder hinfällig. Als zweite Lösung schlug man mir vor, den Untertitel zu nutzen. Dies machte ich auch und muss nun mehr als 20€ monatlich mehr bezahlen. Wie kann es sein, dass in anderen Kategorien die Angabe kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und ich den Untertitel nutzen muss!! Dies verstößt meiner Meinung nach gegen das Gleichbehandlungsgesetz! Was meint ihr dazu?

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Mal ganz ehrlich, ich finde es schade, wenn man hier eine Frage stellt und dann mit völlig anderen Sachen konfrontiert wird. Was meinst du mit Zoll Maßangaben? Bei der Abisolierzange? Wo liegt das Problem dabei? 

Über die Risiken des Briefversandes bin ich mir bewusst, habe ja inzwischen schon ein bisschen was verkauft!

Die ganzen Maßregelungen beantworten aber nicht meine Frage!

Vielen Dank denjenigen, die es wenigstens versucht haben.

 

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