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Guten Tag, ich habe einen Backgammonkoffer

für 20.50€ als Privatperson bei ebay versteigert. Der Käufer ist mit dem Artikel unzufrieden, da er behauptet, dass er nicht in sehr gutem Zustand sei, wie ich es in der Beschreibung vermerkt habe, und wollte einen Ersatzartikel. Wohlgemerkt, im Artikelzustand bei ebay stand eindeutig "gebraucht" und auch der Satz "Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, ist jeglicher Umtausch ausgeschlossen" fand am Ende Verwendung. Er nannte mir sehr viele Mängel, welche ich gar nicht gesehen hatte (und von einem weiß ich auch ganz genau, dass er vor Versand noch nicht da war), worauf ich ihm bei Rücksendung eine volle Erstattung der Kosten (inkl. Versand natürlich) angeboten habe, da ich in der Beschreinung ja vll. wirklich einen Fehler gemacht habe und nicht wollte, dass er unzufrieden ist. Erst nach zwei Wochen hat er sich dann wieder gemeldet und meinte er wolle mich wegen vorsätzlichem Betrug anzeigen um andere Käufer vor mir zu schützen. Auf die Erstattung ist er gar nicht erst eingegangen und wollte weiterhin den beschriebene Artikel, obwohl er genau das bekommen hat, was auch auf dem Bild zu sehen war. Jetzt ist meine Frage, was dieser Käufer eigentlich damit bezweckt, da ich mich doch korrekt verhalten habe und ihm keinesfalls durch geschönte Beschreibungen einen Artikle schmackhaft gemacht habe der Mist ist. Ist das nun eine neue Masche um Verkäufer zu erpressen wenn einem der bestellte Artikel nicht gefällt und man nun einen besseren, (mit Hilfe der Vertragserfüllung) auf Kosten des Verkäufers nachgeliefert haben will?

Gesamtes Thema betrachten

Hallöchen, hier ist der Artikel ...

 

http://www.ebay.de/itm/Backgammon-Backgammonkoffer-/161520781336?pt=DE_Allesf%C3%BCrsKind_Spielzeug_...

 

Sowohl Koffer als auch Inhalt sind in einem sehr guten Zustand ... ? das ist immer Auslegungssache ... er ist aber schon gebraucht, auch auf den Bildern .... für mich nicht mehr seht gut

 

Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, ist jeglicher Umtausch ausgeschlossen"

wenn der Artikel NICHT so ist, wie angeboten, gibt es Mangelhaftung

 

ABER: K hat per Überweisung bezahlt ... er kann daher nicht viel machen ... ich denke, bei dem Betrag wird er auch nichts unternehmen  ...

 

Jetzt kannst du nur damit rechnen, schlecht bewertet zu werden ...

 

Wenn es dir das Wert ist, überweise ihm das Rückporto ... er soll zurückschicken ... und dann den Kaufbetrag mit Versandkosten.

 

Deine Entscheidung, wie du damit umgehst, oder handelst ...

 

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