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Gutscheinverkauf - Verstoß gegen geltendes Recht?

Habe als privater Verkäufer (ursprünglich 18) Gutscheine eines Online-Shops eingestellt, diesen fotografiert und die Bedingungen abgetippt.. Nun hat mich der Betreiber des Onlineshops angeschrieben mit folgender Nachricht:

 

"Hallo , ich fordere Sie hiermit auf den Handel mit meinen Gutscheinen zu unterlassen und Ihre Angebote mit meinen Gutscheinen zu beenden..
Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werde ich Ebay einschalten und meinen Rechtsanwalt. Siue verstoßen gegen Copyright und Markenrecht.
Zudem ist Ihr Angebot gerwerblich mit Gewinnerzielungsinteresse und somti verstoßen Sie gegen die Impressumspflicht und Widerrufsbelehrung AGB Pflicht...
"

 

Habe daraufhin vorsichtshalber von bei den 2 eingestellten Angeboten mit je 9 Gutscheinen (Sofortkauf) auf je 1 Gutschein reduziert, aber eigentlich sehe ich mich hier im Recht oder? Auf Rechtstreitigkeiten habe ich allerdings auch wenig Lust

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)


Jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will und natürlich auch verkaufen.
Es sei denn, es sei schon vorher schriftlich untersagt worden.
Wenn du 15 Gutscheine geschenkt bekommen hast - was allerdings unwahrscheinlich ist - und du keine Verwendung dafür hast, kannst du sie selbstverständlich verkaufen.
Solltest du dir die Gutscheine allerdings irgendwie ergattert haben, um sie wiederzuverkaufen, dann wäre es geschäftsmäßiger Handel.

 

Allerdings ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kein Spaß und kostenlos rauskommen tust du da auf keinen Fall.

Egal, ob sie letztendlich berechtigt war oder nicht.

Ausserdem geht es da um Streitwerte von durchschn. 20000 Euro.................und die ziehen sehr hohe Verfahrenskosten nach sich.

Und der Abmahner müsste nix beweisen.

Du müsstest mittels einer negativen Feststellungsklage nachweisen, daß sie unberechtigt war.

Neg. Feststellungsklage heißt Vorkasse von mind. 500 Euro für dich!

 

 

Also laß es bleiben!

Hallo,

 

es ist nicht verboten einen Gutscheine zu verkaufen, ausser der Anbieter des Gutscheines untersagt dieses ausdrücklich auf dem Gutschein selber oder in seinen AGB`s.

 

Das Problem bei dir ist die Menge der Gutscheine, da wird wahrscheinlich jeder Richter von einem gewerblichen Handel ausgehen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob du die Gutscheine geschenkt, gekauft oder gefunden hast. Ebenso spielt es keine Rolle ob du eine Gewinnerzielung verfolgst oder nicht. Handel bleibt Handel.

 

Deswegen würde ich es auf keinen Rechtsstreit ankommen lassen.

Ich sehe das etwas anders, als die meisten hier und ich lese auch keine stichhaltigen Argumente.

 

Was stimmt ist, dass man den auf Gewinn ausgelegten Verkauf von Gutscheinen, wenn man diese in Massen anbietet durchaus als gewerblich einstufen könnte.

 

Der Verkauf eines einzelnen Gutscheins den man besitzt  ist nicht verboten, vor allem, wenn dieser nicht personalisiert ist !

 

Sogar wenn der Handel damit untersagt ist, dann gelten diese AGB nur für den ersten Händler, der in direkter geschäftlicher Verbindung mit Ausgeber dieser Gutscheine steht.

 

Hier erklärt es jemand besser:

 

http://www.123recht.net/Gutscheine-verkaufen,-Aktionsgutscheine-__f170243.html

 

 

 

Wenn jemand hier etwas anderes behauptet soll er mal mit Fakten antreten und Nachweise bringen, statt nur Behauptungen und Angstmache!

 

Antworten (6)

Antworten (6)

Die meisten privaten VK bieten hier Sachen aus ihrem Haushalt an -

und selbst denen wird oft eine "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt,

obwohl sie zu 99% mit mickrigstem Erlös für ihr Eigentum nur draufzahlen.

 

DU verscherbelst Gutscheine, die dich keinen Cent gekostet haben.

Mehr Gewinnerzielungsabsicht geht gar nicht...


@pacadi01 schrieb:

 

"Hallo , ich fordere Sie hiermit auf den Handel mit meinen Gutscheinen zu unterlassen und Ihre Angebote mit meinen Gutscheinen zu beenden..
Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werde ich Ebay einschalten und meinen Rechtsanwalt. Siue verstoßen gegen Copyright und Markenrecht.


Wie deutlich willst du es denn noch lesen, der Shopbetreiber sagt: "Unterlassen sie es"

 

Und du machst munter weiter.

 

http://www.ebay.de/itm/jeder-Kopfhorer-fur-nur-30-Premium-Rabatt-Gutschein-von-Xears-sparen-Sie-119-...

 

Nimm zum bezahlen der Strafe eine Menge Geld mit.

Anonymous
Nicht anwendbar

@pacadi01 schrieb:

Habe daraufhin vorsichtshalber von bei den 2 eingestellten Angeboten mit je 9 Gutscheinen (Sofortkauf) auf je 1 Gutschein reduziert, aber eigentlich sehe ich mich hier im Recht oder?

.

.

Ich darf als privater Verkäufer (und nach den Definitionen, die in der eBay Hilfe gfunden habe, gelte ich definitiv nicht als gewerblicher Verkäufer) also prinzipiell keine Gutscheine verkaufen? Dann gibt es ja tausende von illegalen Angeboten auf ebay. Wann darf ich also und wann nicht?


2 x 9 Gutscheine sind (oder waren mal) 18 Stück.

Wenn das keine Gewinnerzielungsabsicht ist, was dann?!?

 

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
  • eBay-Verkaufsagent sind
  • für Ihr Unternehmen einkaufen


Kommt von hier:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

 

So geht es nun auch nicht !!!


"für alles Weitere (Bestellvorgang, Lieferung, Widerrufsrecht, Garantie etc.) ist der Shopbetreiber verantwortlich"        ???

 

Normaler Weise steht auf solchen Gutscheinen auch drauf, daß sie nicht weiterverkauft werden dürfen.....  und falls Du es nicht finden solltest, hast Du es jetzt ja schriftlich.....

der User hat absolut recht

die reduzierung auf 1 Gutschein, ändert daran nichts

es ist und bleibt gewerblicher Handel

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Du bist wirklich lustig:

Der Online-Shop verbietet es Dir unter Ankündigung der Einschaltung seines Anwalts ganz ausdrücklich und Du machst munter weiter?

Und beziehst Dich auch noch auf das unsägliche und nicht existierende "neue EU-Recht"?!?

 

Mutig, sehr mutig!!!

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