23-01-2017 10:25 - bearbeitet 23-01-2017 10:40
Habe ein Konzertticket verkauft. Nun meldet sich der Käufer (torlaufer) nicht. Er hat schon Bewertungen, die ihn als Spaßbieter ausweisen. Es gibt keine (gültige) Adresse. Nur das hier steht in der Adresszeile: Abholung am 18.1. - 000000 Abholung am 18.1.
- Deutschland. Das Ticket wurde am 19. versteigert. Und nun? Mir läuft die Zeit davon. Das Ticket verfällt ja demnächst. Ebay meldet sich nicht auf meinen Hinweis. Da heißt es nur, gut, dass ich den Fall melde, um Ebay sicherer zu machen. Aber das wars denn auch. Was also tun?Danke.
Ich habe den Kauf jetzt abgebrochen und "Probleme mit der Adresse" angekreuzt. Allerdings hat der Käufer jetzt 10 (!) Tage Zeit. Danach bleibt praktisch keine Zeit mehr für einen Verkauf über Ebay. Was soll das - Ebay? Wo werde ich als Verkäufer vor solchen Vorgängen geschützt?
@jumali2003 schrieb:Habe ein Konzertticket verkauft. Nun meldet sich der Käufer (torlaufer) nicht. Er hat schon Bewertungen, die ihn als Spaßbieter ausweisen. Es gibt keine (gültige) Adresse. Nur das hier steht in der Adresszeile: Abholung am 18.1. - 000000 Abholung am 18.1.
- Deutschland. Das Ticket wurde am 19. versteigert. Und nun? Mir läuft die Zeit davon. Das Ticket verfällt ja demnächst. Ebay meldet sich nicht auf meinen Hinweis. Da heißt es nur, gut, dass ich den Fall melde, um Ebay sicherer zu machen. Aber das wars denn auch. Was also tun? Danke.
Ich weiß ja nicht, wann das Konzert stattfinden soll, auf jeden Fall kannst Du den geöffneten Fall erst nach 4 Tagen schließen. Damit ist jedoch der Kaufvertrag nicht ausgehebelt, er besteht solange weiter, bis Du ihn fristgerecht (am besten per Einschreiben nach vorheriger Inverzugsetzung) kündigst. Das ganze nimmt jedoch mindestens 10 - 12 WERKtage in Anspruch.
Sollte Dir dann noch Zeit bleiben, würde ich die Tickets eventuell lokal (schwarzes Brett, Supermarkt etc.) anbieten oder halt vor Ort verticken.
Weil nunmal ein gewisses Procedere eingehalten werden muss. Und Ebay sperrt natürlich auch erst dann, wenn eine gewisse Anzahl von Verkäufern per Fallöffnung und -schließung für entsprechende Verwarnungen sorgt.
Deine Bietersperrliste hast Du bereits mit dem "Käufer" gefüttert? Und in deinen Einstellungen Bieter mit zwei oder mehr Verwarnungen von deinen Verkäufen ausgeschlossen?
Nur als Hinweis: Absolut kontraproduktiv ist es, den Käufer grün mit negativem Text zu bewerten. Abgesehen davon, dass solche Bewertungstexte mitunter gelöscht werden und solche Aktionen auf den Bewerter zurückfallen, wird der "Käufer" auch noch mit einem Pluspünktchen belohnt.