25-01-2017 10:11 - bearbeitet 29-01-2017 22:33
Liebe Community,
da der Käufer nun bittet, dass ich doch endlich eine Entscheidung fällen soll, da er nicht wüsste wie er eine Rückgabe, die er einleitete stoppen kann, brauche ich bitte noch mal Hilfe von Euch...
Die Rückgabe wurde von ihm mit dem Grund: Artikel weicht deutlch von der Beschreibung ab, ist stark beschädigt, etc... und bezeichnete es direkt als Betrug, da ich ungesehen keine Minderung zugestand.
Nach einigen Nachrichten der nicht so netten Art seinerseits und den immer sachlichen Antworten meinerseits bat er nun entnervt darum, dass ich doch dann bitte entscheiden soll und die Rücknahme stoppen soll, da er mich ja nie des Betrugs bezichtigt hätte...
Also, wie kann er die Rückgabe stoppen und den Betrugsvorwurf zurücknehmen, Wahrscheinlich irrte er sich bei der Ware, keine Ahnung...
Vielen Dank vorab!!!
hier ist der erste Hilferuf noch:
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Liebe Community,
wie kann ich einen Handyverkauf als privater Verkäufer rückabwickeln?
Leider habe ich auch nach langem Suchen nichts in der Community gefunden, so dass ich hier frage, sorry...
Folgendes:
1) Handy via Sofortkauf/ Preisvorschlag verkauft, es war hier intakt
2) Handy direkt am Tag des Geldeingangs versendet
3) Handy kam an, weist angeblich derbe Mängel (Kratzer) auf, Käufer verlangt Nachlass, den ich nicht ohne Überprüfung gewähren wollte
4) Bilder konnten laut Käufer nicht via ebay gesendet werden, er schickte sie per Post, ich war geschockt, wie das Display aussieht und bot Rücknahme an, was soll ich auch sonst machen
5) Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, Rückabwicklung angeboten, Käufer gebeten, die Rückgabe einzuleiten, da ich es als Verkäufer nicht kann... Käufer weigert sich, diesen Weg zu gehen und will erst das komplette Geld überwiesen haben und dann das Handy senden.
6) Negative Bewertung ist sicher, da ich Artikelmerkmale verschwiegen bzw gar vorgetäuscht hätte, wurde mir bereits am Anfang der langen Kommunikation emotionsvoll mitgeteilt.
Da ich aber befürchte, entweder ein anderes Handy zu erhalten, bzw ein zerstörtes Handy oder gar keines, möchte ich nicht einfach mal eben über 200 Euro in den Wind jagen und erst überweisen, sondern erst mein Handy zurück.
Der Käufer schreibt, dass eine Rückabwicklung mir schaden würde, sprich es sich auf ebay für mich negativ auswirken würde und will daher die Rückabwicklung außerhalb von ebay.
Lieben Dank vorab für eventuelle Hilfe...
Viele Grüße
@kruemelchen1968 schrieb:Liebe Community,
wie kann ich einen Handyverkauf als privater Verkäufer rückabwickeln?
Leider habe ich auch nach langem Suchen nichts in der Community gefunden, so dass ich hier frage, sorry...
Folgendes:
1) Handy via Sofortkauf/ Preisvorschlag verkauft, es war hier intakt
2) Handy direkt am Tag des Geldeingangs versendet
3) Handy kam an, weist angeblich derbe Mängel (Kratzer) auf, Käufer verlangt Nachlass, den ich nicht ohne Überprüfung gewähren wollte
4) Bilder konnten laut Käufer nicht via ebay gesendet werden, er schickte sie per Post, ich war geschockt, wie das Display aussieht und bot Rücknahme an, was soll ich auch sonst machen
5) Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, Rückabwicklung angeboten, Käufer gebeten, die Rückgabe einzuleiten, da ich es als Verkäufer nicht kann... Käufer weigert sich, diesen Weg zu gehen und will erst das komplette Geld überwiesen haben und dann das Handy senden.
6) Negative Bewertung ist sicher, da ich Artikelmerkmale verschwiegen bzw gar vorgetäuscht hätte, wurde mir bereits am Anfang der langen Kommunikation emotionsvoll mitgeteilt.
Da ich aber befürchte, entweder ein anderes Handy zu erhalten, bzw ein zerstörtes Handy oder gar keines, möchte ich nicht einfach mal eben über 200 Euro in den Wind jagen und erst überweisen, sondern erst mein Handy zurück.
Der Käufer schreibt, dass eine Rückabwicklung mir schaden würde, sprich es sich auf ebay für mich negativ auswirken würde und will daher die Rückabwicklung außerhalb von ebay.
Lieben Dank vorab für eventuelle Hilfe...
Viele Grüße
In den Kommentaren habe ich gelesen,
daß der Käufer keine Rückabwicklung über Ebay wünscht.
Angeblich weil das Deinem Profil schade.
Erstaunlich viel Rücksicht in Anbetracht der Tatsache,
daß er Dir mit Polizei droht.
Hier wäre spannend zu erfahren,
was seine Motive sein könnten.
Siehst Du in seinem Profil ein besonders kritisches Bewertungsverhalten ?
Siehst Du in der Übersicht der Gebote,
ob er vielleicht ein Aufkäufer ist ?
Weswegen will er Dich denn anzeigen ?
Hat er das auch mitgeteilt ?
Betrug ?
Kann er versuchen.
Er müßte dann behaupten,
Du habest ihm bewußt ein Handy im schlechteren Zustand geschickt,
als Du es beschrieben hattest.
Ob die Staatsanwaltschaft da überhaupt einen Anfangsverdacht sähe,
hinge auch vom Profil ab,
mit dem Du verkauft hast.
Das kennen wir leider nicht.
Die Reihenfolge der Rückabwicklung ist gesetzlich nicht festgelegt.
Hier wird der zuerst in Vorleistung gehen dürfen,
der vom anderen Teil etwas will.
ich hab selber keine Ahnung, warum der Verkauf nur noch bei mir unter verkaufte Artikel erscheint, aber nicht in der normalen Suche.....
habe den Käufer ebay gemeldet, a) wg der Androhung einer Negativbewertung und b) da er sich absolut weigert, über ebay die Rückabwicklung zu machen,
kann es damit zusammenhängen, dass mein beendetes Angebot nicht auftaucht?
parallel ist zu vermuten, wenn man länger schaut, dass es eventuell ein An-und Verkauf sein könnte....
werde jetzt einfach mal abwarten, was passiert.... Nachrichten sind alle gespeichert, mehr kann ich eh nicht machen...
LG
Der hat inzwischen wohl auch gemerkt,
daß das Beweismittel für vorsätzlichen Betrug weg wäre,
wenn er es verkauft.
Er will nun etwas von Dir.
Da wird er nun wohl auf Deine Kompromißbereitschaft angewiesen sein.
Eigentlich hätte er erst Nacherfüllung von Dir verlangen sollen.
Alternativ wäre da tatsächlich laut Gesetz Minderung als nächstes gekommen.
Bei der Rückabwicklung ist Einigung angesagt.
Jeder kann,
keiner muß in Vorleistung gehen.
Spannend wäre schon,
ob er Aufkäufer ist,
aber das vermag ich so natürlich nicht zu sagen.
Du hast nicht zufällig den dringenden Wunsch,
sein Follower zu werden ?
@excludio
es kam keine Aufforderung auf Nacherfüllung, es kam direkt die Aufforderung auf Kostenübernahme eines Glastausches, den er durchführen lassen wollte, beim Hersteller. Einer Rücksendung zwecks Prüfung, Nachbesserung oder Wandlung wird nicht zugestimmt. Nach wie vor wird Betrugsabsicht unterstellt und die Rücksendung trotz erhaltenen Rücksendeetiketts laut Aussage des K erst nach Geldeingang erfolgen.
manche Wünsche fallen erst spät ein
@excludio
angenommen, fiktiv, die x... wurden kurz vorher erworben ;die Zeit wurde investiert das nachzusuchen; und teils mit vorheriger Beschreibung angeboten....
der Gatte kontrollierte mit, und eine Bekannte, die es genommen hätte, wenn es nicht gerade verkauft worden wäre, kennt den Zustand ebenfalls... weiter existieren Bilder im eingeschalteten Zustand mit der Imei des Gerätes, entstanden kurz vor Versand, die schon arg von den postalisch gesendeten Fotos abweichen, aus dem Grund wurde die Rücknahme angeboten, für eine Sicht, ob es das identische Handy ist...