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Hallo miteinander,ich habe eine Frage zur Rechtslage für Tierpräparate

wir besitzen einen mit Stroh ausgestopften Sägerochen Sägefisch,nachweislich von 1910.Nun wollen wir ihn auch veräußern,weil wir erfahren haben wie wertvoll und äußerst selten so ein Präparat ist und wir ihn nicht haben wollen.Bei unseren Recherchen über Google finden wir immer nur die Schwerter-Hilfe -wir haben aber den ganzen Fisch.

Braucht dieses Exemplar auch eine Cites Bescheinigung ?? Wir finden uns mit den Artenschutzgesetzen und den Paragraphendschungel  nicht zurecht.

Vielen Dank

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IUCN: alle sieben Arten sind „vom Aussterben bedroht“
CITES: Anhang I (P. microdon: Anhang II)

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