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Hallo, wie kann ich eine negative Bewertung abgeben **bleep**

Hallo, hatte ein Auto in der Versteigerung, der Käufer hat mich fast 4 Wochen hingehalten,nicht bezahlt u.abgeholt.Der Kauf wurde

gelöscht,dei Transaktion fand nicht statt. Meine Frage: Wie kann ich den besagten Käufer Bewerten,obwohl keine Transaktion zustande kam.Da das bestimmt häufiger vorkommt als man denkt,sollte man diese möglichkeit schon haben,diese Leuite vor

den vielen erlichen Ebayernm schützen.Für eine Antwort wäre ich Dankbar.

Mfg.

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@ciba2003 schrieb:

Hallo, hatte ein Auto in der Versteigerung, der Käufer hat mich fast 4 Wochen hingehalten,nicht bezahlt u.abgeholt.Der Kauf wurde

gelöscht,dei Transaktion fand nicht statt. Meine Frage: Wie kann ich den besagten Käufer Bewerten,obwohl keine Transaktion zustande kam.Da das bestimmt häufiger vorkommt als man denkt,sollte man diese möglichkeit schon haben,diese Leuite vor

den vielen erlichen Ebayernm schützen.Für eine Antwort wäre ich Dankbar.

Mfg.


Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

spätestens 32 Tage nach Angebotsende.

Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.

Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine

andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.

 

Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,

um die Verkaufsprovision  zu erhalten.

Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY

- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

 

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

 

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

 

 

Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.

Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.

In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.

Ein einmal geschlossener Fall  kann nicht wieder geöffnet werden.

 

und auf die Sperrliste setzen:    Sperrliste  und  Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass  Du den Kaufvertrag  

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist,

(1o Werktage)  noch schriftlich kündigst.

 

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