14-12-2012 00:47
Der Verdacht liegt nahe, dass Euch jemand auf das Foto hingewiesen und auf das vorzeitige Beenden spekuliert hat.
Beendet wurde heute Abend. Zwischen Gebot und Beenden lagen nur 4 Min.
Jetzt schickt Ihr dem Bieter sofort eine Mail mit einer Irrtumserklärung, fechtet den Kaufvertrag an und beruft Euch auf §119 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Auf weitere Forderungen würde ich nicht mehr eingehen und ihn stattdessen auf meine Sperrliste aufnehmen.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Dann würde ich das Handy zeitnah und mit korrigierten Angaben neu einstellen. Spätestens morgen sollte es wieder online gehen.
Für den Fall, dass der Bieter die Erklärung nicht anstandslos akzeptiert, die Gebotsliste ausdrucken.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=230896993979
Ob Ihr das genauso machen wollt, müsst Ihr selber entscheiden. Ich würde es so machen und den Bieter auch klagen lassen.
Ein Anwalt kann Euch die Daten des Mitglieds besorgen, das den Hinweis zum Urheberrecht gegegeben hat. Wenn sich herausstellt, dass er mit dem Bieter unter einer Decke steckt, liefert er sich selber.