22-06-2015 17:27
Hallo,
habe am 01.06.2016 ein Handy in der Kategorie Handy ohne Vertrag -> Defekt/ als Ersatzteil eingestellt
(eBay-Artikelnummer: 161715562877) und es wurde für ca. 80 Euro ersteigert. Habe das Handy wie folgt beschrieben.
HTC One M8 defekt Gunmetal Gray (Ohne Simlock)
Verkaufe ein defektes Htc One M8 in Gunmetal Grey. Das Handy wurde am 27.06.2014 bei 1 und 1 gekauft. Ich bin mit dem Handy in der Tasche in einen See gefallen, es wurde kurz nass. Es ließ sich später noch anschalten und funktionierte. Jetzt lässt es sich nicht mehr laden und anschalten. Ich vermute der Akku hat Schaden genommen. Das Display ist in einem guten Zustand, so gut wie keine Kratzer oder Schlieren. Das Gehäuse hat normale Gebrauchsspuren. Es wird mit dem Ladekabel verschickt.
Bei der Wahl des unversicherten Versands übernehme ich keine Garantie bei Beschädigung oder Verlust.
Nun beschwert sich der Käufer nach über zwei Wochen am 17.06.15, dass das Handy einen Displayschaden hätte und das Mainboard kapputt sei und er mit dem Gerät nichts anfangen kann.
Ich habe das Handy so beschrieben, wie es gewesen ist und habe nicht verheimlicht, dass es ein Wasserschaden hat. Ich habe gemutmaßt, dass der Akku bei dem Wasserschaden kapputt gegangen ist, weil es sich nicht mehr laden läßt. Nun sagt er der Akku wäre nur leer gewesen, was doch für Ihn besser ist.
Was sagt Ihr dazu? Danke für Meinungen im Vorraus!
Hallo @bashrule
Also ich sehe das wie der flieger: Schrott gekauft, Schrott erhalten.
Meiner Meinung nach, hast Du alles richtig gemacht. (außer evtl. die Kategorie) . Aber Du hast das Teil klar und deutlich als defekt deklariert und auch in der AB nichts beschönigt.
Das ist das Problem beim Verkauf defekter Geräte. Der Käufer hofft einen Schnapp zu machen und wenn es dann doch nicht so ist, versucht der dem VK die A-Karte zu schicken.
Was will der Käufer denn? Rücknahme, Preisminderung?
Würde ich alles ablehnen und die rote mit Würde tragen.
Er hat auf Schrott geboten und er hat Schrott erhalten.
Was verlangt er nun von Dir?
Der Käufer hat gepokert und verloren, vermutlich hatte er gehofft das man da noch was richten kann.
Displayschaden und Mainboard kaputt...das könnten die Spätfolgen des Wasserschadens sein,
oder der Käufer hat laienhaft dran rumgeschraubt und das Schadenswerk nur vollendet.
Du hast den Schaden benannt, das Gerätr ist funktionsuntüchtig, das hat dr Käufer mit seinem Gebot zur Kenntnis genoomen, wenn nicht dann ist das sein Versäumnis.
Da du Überweisung angeboten hast bist du aus dem Schneider.
Ich würde das so dem Käufer eventuell kurz mitteilen...mehr nicht.
Zurücknehmen würde ich das Handy auf keinen Fall, da wie gesagt zu vermuten ist,
dass der Käufer schon dran rumgewerkelt hat...zwar nur eine Vermutung, aber egal.
Die Gefahr einer roten ist jetzt natürlich gegeben, aber auch wenn du das Ding zurücknimmst,
kann dir der Käufer noch eine reinwürgen...
Ich selbst hätte kein defektes Handy auf ebay eingestellt, der Ärger ist in der Regel vorprogarmiert, aber das ist nur meine Meinung zu diesem Vorgang!
Wem der Ärger egal ist, der wird natürlich fleißig hier seinen Schrott unter die Leute bringen, was in diesem Segment ja nicht wirklich auffällt, da der Schrott ja optisch zummeist völlig O.K. ist.
wenn mit PP bezahlt wurde, wird PP dem Käufer den Betrag auch ohne Deine Einwilligung zurückzahlen.
Solltest Du keine PP-Zahlung anbieten entscheidest Du allein, ob und in wie weit Du dem VK entgegenkommst - ich würde nach 14 Tagen keinen als defekt deklarierten Artikel zurücknehmen. Wer garantiert Dir, das Käufer nicht einzelne Ersatzteile ausgetauscht hat. Wir haben hier schon die dollsten Dinge gelesen ...