04-09-2012 19:04
Hallo liebe Foren Gemeinde,
es geht um folgendes Problem bei dem ich mal die Rechtslage erfahren möchte.Person A verkauft auf Ebay ein Iphone 4 in der Kategorie defekt für Bastler, da er das Handy auseinander gebaut hat um es zu reinigen, nach dem zusammen bau hat es aber nicht mehr funktioniert das Display blieb schwarz (wohl ein Flexkabel abgerissen) beim reinigen wurden Wattestäbchen mit einem Tropfen Wasser benutzt die dann die kleinen Blättchen auslösten das angeblich Wasser eingedrungen sei, was ja nicht der Fall ist weil nur darüber gestrichen wurde.Der Verkäufer schrieb in seinem Angebot das das Handy vor dem auseinanderbauen einwandfrei funktionierte und jetzt kaputt ist. desweiteren schrieb er noch Zitat: "Da ich es als defekt als Privatanbieter verkaufe, gebe ich keine Garantie, Gewährleistung, die Rücknahme ist ausgeschlossen."nun behauptet Person B (Käufer) das er sein Geld zurück will da das Handy einen Wasserschaden hatte und nicht durchs auseinanderbauen defekt gegangen sei.Wer hat nun recht ?
gruß und vielen lieben dank für eure Antworten
Ob Wasserschaden oder nicht, dieses
"beim reinigen wurden Wattestäbchen mit einem Tropfen Wasser benutzt die dann die kleinen Blättchen auslösten das angeblich Wasser eingedrungen sei, was ja nicht der Fall ist weil nur darüber gestrichen wurde"
hättest Du auf jeden Fall mit in die Beschreibung schreiben MÜSSEN.
Somit ist der Artikel nicht wie beschrieben, und der Käufer hat Anrecht auf Rückerstattung des Kaufpreises sowie 2 mal Porto.
nun gut ich habe sowieso meinen Anwalt angerufen
Diese Aussage beißt sich mit Deiner Eingangsfrage:
es geht um folgendes Problem bei dem ich mal die Rechtslage erfahren möchte.
Wenn Du einen Anwalt befragt hast und er hat Dir die Auskunft gegeben, dass Du alles richtig gemacht hast, solltest Du dem Anwalt entweder alles erzählen oder den Anwalt wechseln.
Ich möchte Dir noch einen Rat geben.
Ebay ist kein Kinderspielplatz und kein rechtsfreier Raum. Hier werden rechtsgültige verbindliche Kaufverträge geschlossen.
Sowohl Angebote als auch Gebote sind bindend und dürfen nur in Ausnahmefällen zurückgenommen werden.
Du darfst nicht einfach Gebote streichen, wenn Dir etwas nicht paßt und Du darfst genauso wenig abgegebene Gebote zurücknehmen. Dazu braucht es einen Rechtskonformen Grund, der nachgewiesen werden muß.
Die von Dir geprellten Verkäufer und Käufer könnten jederzeit von Dir Schadensersatz verlangen. Und glaub ja nicht, dass Du anonym bleibst, wenn einer das drauf anlegt.
Auch Bastlerartikel müssen der Beschreibung entsprechen. Es reicht nicht aus nur Defekt anzugeben.
Du mußt vorhandene Defekte/Fehler genau beschreiben und der Artikel darf keine weiteren relevanten Fehler aufweisen.
Ein angezeigter Wasserschaden bei einem iPhone kann kaufentscheidend sein und ist daher besonders relevant.
Warum hast Du das denn nicht in die Beschreibung reingeschrieben. Hier kannst Du es doch auch schreiben. X-(
Ich würde es zurücknehmen, den vollen Kaufpreis sowie 2 mal Porto erstatten.
Sogar 4x. x hast Du unerlaubter Weise die Gebote gestrichen. 😮
Sei froh, dass Dir nix schlimmeres passiert.
beim reinigen wurden Wattestäbchen mit einem Tropfen Wasser benutzt die dann die kleinen Blättchen auslösten das angeblich Wasser eingedrungen sei, was ja nicht der Fall ist weil nur darüber gestrichen wurde.
Das hast, obwohl zwingend notwendig, nicht erwähnt.
Deshalb rate ich Dir dringend das iPhone zurückzunehmen.
Warum hast Du das Teil überhaupt zweimal verkauft?
das Handy hatte NIE einen wasserschaden, es funktionierte doch ohne jegliche Probleme bis ich es gesäubert hab, wollt ihr das nicht begreifen ? ein Freund hat auch drüber geschaut und gesagt das Flexkabel zum Bildschirm wurde dabei beschädigt und nichts mehr ! nun gut ich habe sowieso meinen Anwalt angerufen, der sagte ich habe alles richtig gemacht und brauch enichts befürchten. Thema kann geschlossen werden.
so oft verkauft habe ich es weil innerhalb 10 Minuten sofort gekauft wurde und dann per Email geschrieben wurde sie können nicht zahlen dann doch usw. war ein Mega hin und her, und das mit dem Wattestäbchen ist mir erst jetzt eingefallen das die Blättchen so gefärbt werden konnten, denn das HANDY HATTE KEINEN WASSERSCHADEN !!! und funktionierte vor dem auseinanderbau einwandfrei und ich habe es als DEFEKT verkauft und schliese auch Garantie etc. aus.
Ach übrigends: Willkommen auf vielen Sperrlisten.
Gebotsrücknahme (in den letzten 12 Monaten): 11
X-( X-( X-(
okay dann wäre ich über Hilfe dankbar 😉
Das hier ist das Hilfeforum. Rechtsberatung gibt es woanders.