03-01-2016 10:38
@tower-power schrieb:
Hallo ebayer, ich habe nun nach 13 Jahren eBay den ersten Fall. Ich habe am 4.12.15 mein i Phone 5s verkauft. Leider habe ich die Einschränkung (nur innerhalb Deutschlands) vergessen. Gekauft wurde von einer Käuferin aus tschechien. Am 9.12 beanstandete sie ein defektes Display und eine defekte Kamera. Ich habe es leider nicht direkt über die Käuferin erfahren sondern über eBay international auf englisch! So habe ich erst am 23.12 reagiert. Es gab halt keine Mail auf meinen e Mail Account. Das Geld war über Paypal schon am 3.12 bezahlt. Ich reagierte eBay gegenüber entsetzt, ich habe das Handy ohne Schäden verschickt und hatte es am 1.12 noch im Gebrauch mit der Kamera. Die Verpackung war auch top. Aber eBay entschied ohne wenn und aber, der Kaufpreis muss erstattet werden! Ich bin stinksauer. Wer prüft denn, ob die Käuferin (2 Bewegungen !) nicht betrügt. Ist das angeblich defekte Handy auch mein Handy. Gab es einen Vergleich der imei nr. jetzt bekomme ich heute über eBay ist die Rechnung über 277 Dollar ?! Das Handy habe ich noch nicht mal zurück !!!
Ich habe vor zu einem Anwalt zu gehen.
EBay käuferschutz ? Ja nur zu Lasten der Verkäufer. Paypal?
Ich bin echt sauer!
Was ratet ihr ?
Danke Dirk
Hallo @tower-power
irgendwie stimmt dein Ablauf nicht, der Verkauf war schon am 30.11.15 um 19:41:06 Uhr
Wieso benutzt du dann ein Handy am 01.12. was dir rechtlich nicht mehr gehört?
Und warum bietest du überhaupt PayPal an, obwohl du es nicht müßtest?
Wenn du dir da mal die AGB durchgelesen hättest wäre dir so einiges erspart geblieben.
Um dein Handy wiederzubekommen wirst du dem Käufer wohl ersteinmal die Rücksendekosten überweisen müssen.