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Hat der Verkäufer hiermit Recht

Siehe auch http://community.ebay.de/question/Kaufen-Bei-Ebay/Auktion-Vorzeitig-Beendet/1900094056?#msg190209419...

Zitat e Mail:

Guten Abend,
mit haben heute Abend mit Interesse Ihre Nachricht von heute Morgen gelesen.
Wir haben den Artikel gestern entfernt, weil er sich nicht mehr in dem Zustand befindet,
in welchem wir ihn eingestellt haben. Die Möglichkeit, einen Artikel trotz Gebot zu entfernen, bietet ebay an und von dieser Möglichkeit haben wir ganz legal Gebrauch gemacht und Sie wurden ordnungsgemäß durch ebay informiert. Nach Rücksprache mit ebay wurde uns der Sachverhalt ebenfalls nochmals bestätigt.
Freundliche Grüße !

oder habe ich trotzdem wie ich Ihm geschrieben habe ein Anrecht auf die ;oder gleichwertige Ware ?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Die Möglichkeit, einen Artikel trotz Gebot zu entfernen, bietet ebay an und von dieser Möglichkeit haben wir ganz legal Gebrauch gemacht und Sie wurden ordnungsgemäß durch ebay informiert. Nach Rücksprache mit ebay wurde uns der Sachverhalt ebenfalls nochmals bestätigt.

 

Moin

so, so ebay hat ihm das bestätigt . . .  :_|

Auch hier hat mal wieder einer der inkompetenten ebay - Mitarbeiten

sein Unwissen weiter gegeben, einfach nur schlimm.

 

Nur, weil ebay etwas möglich macht,

heisst es im Umkehrschluss NICHT,

dass es auch rechtens ist.

Denn NOCH steht das BGB immer noch ÜBER den ebay - AGB.

Sag das mal Deinem VK.

 

Weil Du nun also klagen müßtest,

gäbe es evtl. stattdessen noch die Möglichkeit,

sich mit diesem VK preislich irgendwie zu einigen.

Hast Du mal versucht herauszubekommen,

wieviel Euro dem VK für das Sofa so vorschweben?

Selbst für einen Hunni wäre das Sofa ja noch ein Schnäppchen,

wenngleich er dieses Entgegenkommen NICHT verdient hat,

denn VK, die ihre Artikel wirderrechtlich vorzeitig beenden,

haben bei ebay nichts zu suchen . . . .

Antworten (12)

Antworten (12)

Zu erst Einschreibebrief per Einwurf mit genauer Frist ca 10 Tage genaues Datum und ankündigung was Du danach unternimmst .

 

Danach Anwalt , wenn er verliert muss er den auch bezahlen , ohne Fristsetzung nicht.

Die Fristsetzung durch den Anwalt müsstest Du aus eigener Tasche bezahlen.

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Da kann ich acforum nur Recht geben,

kündige NICHTS an, was Du nicht auch bereit bist, zu tun,

sonst machst Du Dich zum Affen und völlig unglaubwürdig.

 

acforum1
Auf Erkundungstour

Wenn du aber nach deinem Brief nicht weiter machst, dann

hast du nichts gekonnt, ausser dich zusätzlich lächerlich zu machen

 

 

acforum1
Auf Erkundungstour

Wenn du tatsächlich vor hast, dein Recht durchzusetzen,

dann mache nicht lage rum und lasse das einen Anwalt regeln!

 

In 1 - 11/2 Jahren wirst du dann das Sofa haben.

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Dann viel Spaß beim Anwalt und bring gleich den Vorschuß mit.

Den ich denke ein Briefchen von dir wird den Verkäufer nicht sonderlich beeindrucken.

Ich habe schon vor mein Recht durchzusetzen,alleine schon um dem Verkäufer zu zeigen,das es hier so nicht geht wie er es macht.

 e Bay ist eine Auktionsplattform wo jeder seinen Startpreis selbst bestimmen kann,wenn man 1 € wählt ist der Verkäufer ja damit einverstanden es notfalls für diesen Preis zu verkaufen. Wenn nicht sind solche Verkäufer hier falsch ( persönliche Meinung) dazu gibt es andere Plattformen.

Anonymous
Nicht anwendbar

Ist ein Sofa der Aufwand und Ärger wert?

acforum1
Auf Erkundungstour

Nur so nebenbei:

 

Auch E-Mails unterliegen Art. 10 GG.

Du darfst den Text nicht kopieren und ohne Zustimmung des Schreibers hier einfügen.

Damit machst du dich strafbar.

Aber sicher hast du dir die Genehmigng des Verkäufers eingeholt.

acforum1
Auf Erkundungstour

Nur weil eBay die Möglichkeit bietet, wird das Entfernen eines

Angebotes NICHT legal.

 

Der Verkäufer hat auf einen angebotenen und bebotenen Artikel aufzupassen, dass dieser im Zustand nicht verschlechtert wird.

 

Du kannst deine Ansprüche geltend machen, den Artikel im beschriebenen Zustand fordern und ggf. sogar einen Ersatzkauf vornehmen und die Mehrkosten dafür beim Verkäufer einfordern.

 

Das wird (vermutlich) ohne rechtliche Hilfe nicht gehen.

Wie weit bist du bereit zu gehen?

 

Möchtest du ggf. einen Rechtsstreit eingehen?

Moin,

 

ich denke, dass der Vk nicht Recht hat.

 

Und immer wieder überraschend, wie spontan doch der deutsche Sperrmüll zur Abholung erscheint, auch an Feiertagen und Wochenenden ... B-)

 

Wenn du alles sauber abspeicherst und sicherst, was mit dem Kauf zusammenhängt, dem Vk noch mal per Einschreiben eine datierte Frist von zwei Wochen setzt, um den Vertrag zu erfüllen, sollte dem nichts im Wege stehen, dass du anschließend einen Ersatzkauf vornimmst und den Vk dann mit der Forderung für die Mehrkosten zu seinem Artikel beglückst.

 

Hast du die Kontaktdaten von Ebay erhalten? Falls die sie nicht rausrücken, wirst du einen Anwalt brauchen - auch den würde ich vorab mit Fristsetzung per Mail ankündigen, in der Hoffnung auf Antwort und damit Bestätigung, dass die Fristsetzung angekommen ist.

 

Such dir auf der folgenden Seite, wenn sie wieder aufrufbar ist (gerade eben leider nicht) den Punkt "Vk will nicht verkaufen". Da findest du weitere Infos:

 

http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq.htm

acforum1  Danke für deine Ratschläge

Sofa- Auto -oder Haus..... ?? mir geht es um die art und weise,wenn man den Wert zu Grunde legt,ab wann soll sich der Aufwand lohnen ?

Warum Bieten Käufer? doch um es günstig zu bekommen!

Ich werde jetzt mal ein Brief in Papierform verfassen und dem Verkäufer zu kommen lasse?

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