09-01-2019 12:10
Aufgrund eines Transportschadens verlangt der Käufer den Wiederbeschaffungspreis für 2 Meissen-Teller. Bezahlt hat er für 2 gebrauchte Teller 50 €, ersetzt haben möchte er 300 €. Privatverkauf! Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
@handschlag1Du schuldest dem Käufer eine sichere Verpackung. Ansonsten kann er einen Deckungskauf vornehmen, weil Du den Kaufvertrag nicht erfüllt hast. Die Tatsache, dass Du zu wenig erlöst hast ist unwesentlich. Das war und ist Dein Risiko. Nicht das des Käufers.
Ggf. kann der Käufer auch einen Vermögenschaden geltend machen, weil eben ein Wert von 300 Euro nicht bei ihm gelandet ist und Du das durch mangelhafte Verpackung verschuldet hast.
Kannst Du alles im BGB nachlesen.