09-01-2019 12:10
Aufgrund eines Transportschadens verlangt der Käufer den Wiederbeschaffungspreis für 2 Meissen-Teller. Bezahlt hat er für 2 gebrauchte Teller 50 €, ersetzt haben möchte er 300 €. Privatverkauf! Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
@handschlag1 schrieb:Aufgrund eines Transportschadens verlangt der Käufer den Wiederbeschaffungspreis für 2 Meissen-Teller. Bezahlt hat er für 2 gebrauchte Teller 50 €, ersetzt haben möchte er 300 €. Privatverkauf! Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Servus @handschlag1
Wenn das so einfach wäre,
wie mancher Poster es hier darstellt,
könnte man praktisch bei jeder Lieferung von Gebrauchtware was zerdeppern und dann
mal Neuwarepreis verlangen.
Kopfschüttel.
Da ich die Teller nicht finde:
Würdest Du mal eben darauf verlinken?
Welcher Rechte hat der Käufer,
wenn Du wirklich unzureichend verpackt hast?
Er hätte ein Recht auf Nacherfüllung.
Kleben ginge wohl nicht,
also müsste er Dir eine datierte Frist zur Neuzusendung setzen.
In dieser Zeit könntest Du adäquaten Ersatz besorgen
oder eben Unmöglichkeit anführen.
Sofortiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung ohne ein paar Formalitäten abzuarbeiten,
dürfte recht schwierig werden. 😉
Welches Recht der auf neue Teller zu haben glaubt,
weiß ich nicht.
Derzeit dürfte er noch das Problem haben,
dass er Dir die unzureichende Verpackung nachweisen oder eben ausreichend plausibel machen könnte.
Eine gewisse Mitwirkungspflicht gibt es auch.
Hat er den Schaden beim Beförderer vorgestellt?
Hallo @excludio
Der TE hat auf nachfrage die original Kauf Rechnung der Teller mit geschickt was ein Fehler war der Betrag lautet wohl 300 Euro.