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Hat jemand Erfahrungen mit eisa486?

Aufgrund eines Transportschadens verlangt der Käufer den Wiederbeschaffungspreis für 2 Meissen-Teller. Bezahlt hat er für 2 gebrauchte Teller 50 €, ersetzt haben möchte er 300 €.  Privatverkauf! Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen  gemacht?

Akzeptiert Lösungen (1)

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@handschlag1  schrieb:

Aufgrund eines Transportschadens verlangt der Käufer den Wiederbeschaffungspreis für 2 Meissen-Teller. Bezahlt hat er für 2 gebrauchte Teller 50 €, ersetzt haben möchte er 300 €.  Privatverkauf! Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen  gemacht?


Servus @handschlag1

 

Wenn das so einfach wäre,

wie mancher Poster es hier darstellt,

könnte man praktisch bei jeder Lieferung von Gebrauchtware was zerdeppern und dann

mal Neuwarepreis verlangen.

Kopfschüttel.

 

Da ich die Teller nicht finde:
Würdest Du mal eben darauf verlinken?

 

Welcher Rechte hat der Käufer,

wenn Du wirklich unzureichend verpackt hast?

Er hätte ein Recht auf Nacherfüllung.

Kleben ginge wohl nicht,

also müsste er Dir eine datierte Frist zur Neuzusendung setzen.

In dieser Zeit könntest Du adäquaten Ersatz besorgen

oder eben Unmöglichkeit anführen.

 

Sofortiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung ohne ein paar Formalitäten abzuarbeiten,

dürfte recht schwierig werden. 😉

 

Welches Recht der auf neue Teller zu haben glaubt,

weiß ich nicht.
Derzeit dürfte er noch das Problem haben,

dass er Dir die unzureichende Verpackung nachweisen oder eben ausreichend plausibel machen könnte.

Eine gewisse Mitwirkungspflicht gibt es auch.

Hat er den Schaden beim Beförderer vorgestellt?

Antworten (2)

Antworten (2)

@handschlag1Du schuldest dem Käufer eine sichere Verpackung. Ansonsten kann er einen Deckungskauf vornehmen, weil Du den Kaufvertrag nicht erfüllt hast. Die Tatsache, dass Du zu wenig erlöst hast ist unwesentlich. Das war und ist Dein Risiko. Nicht das des Käufers.

Ggf. kann der Käufer auch einen Vermögenschaden geltend machen, weil eben ein Wert von 300 Euro nicht bei ihm gelandet ist und Du das durch mangelhafte Verpackung verschuldet hast.

Kannst Du alles im BGB nachlesen.


@handschlag1  schrieb:

Aufgrund eines Transportschadens verlangt der Käufer den Wiederbeschaffungspreis für 2 Meissen-Teller. Bezahlt hat er für 2 gebrauchte Teller 50 €, ersetzt haben möchte er 300 €.  Privatverkauf! Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen  gemacht?


Guten Tag!

Mir stellt sich die Frage, wie versendest du solch empfindliche Ware?

Geht der Bruch auf deine Kappe?

 

https://community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/3629095

Die hilfe sollte wohl ausreichend sein!

Ich drössel das Ganze jetzt nicht nochmal auf!

Schönen Tag noch!

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