18-02-2013 20:42
Habe heute den Bericht im ZDF gesehen, dass man eine Abmahnung bekommen kann, wenn man als privater Verkäufer viele Auktionen hat. Bin nun verunsichert.
Muss ich mich auf gewerblich ummelden, wenn ich eine Haushaltsauflösung verkaufen will...Kleidung, Bücher, Haushaltsartikel. Auch mehrere gleiche Artikel und Neuware dabei. In etwa 200 Auktionen....ein ganzer Keller / Dachboden und eine Wohnung voll Zeug.
du bist jetzt als gewerblicher Verkäufer angemeldet aber in Deinen Auktionen steht PRIVATVERKAUF !!
das Beißt sich da könnte Ärger auf dich zukommen
Hier gibt es auch noch jede Menge interessanten Lesestoff
http://community.ebay.de/forum/Gewerbliches-Handeln-Und/1900000567
Die Ummeldung auf gewerblich ging ja man rasend.
Und jetzt bitte alle Angebote ohne Gebote sofort beenden.
Dann informieren zu den Punkten
- Impressum
- Widerrufsrecht
- Versandrisiko
Den Account entsprechend überarbeiten.
Außerdem
- evtl. IHK-Seminar zur Gewerbegründung besuchen
- Gewerbeschein besorgen
- Buchhaltung führen
- Steuern zahlen
- über Gewährleistung informieren
- und und und ...
Ein erster Link wurde dir bereits gesetzt.
Falls du doch mal etwas wirklich privates aus dem eigenen Haushalt verkaufst, nimm dafür einen neuen Nick - mit diesem bietest du jetzt immer Widerrufsrecht und bist Risikoträger beim Versand.
Falls das platztechnisch geht, würde ich es zeitlich strecken.
Mit den größten Teilen anfangen, mit dem Kleinkram auf den Flohmarkt gehen - Teile, für die du hier einen Euro oder wenig mehr bekommst, arten sonst in Beschäftigungstherapie aus.
Andererseits:
Mit der Menge, die du an neuer Tupperware verkauft hast, wärst du sowieso gut beraten, dir einen Gewerbeschein zuzulegen - gerade nachdem du dich hier sozusagen öffentlich geoutet hast.
Vielleicht sollte man seine Sachen ... einen Gewerbescheinfür € 10,-- beantragen, ein Impressum mit AGB verfassen (Vorlagen gibt es kostenlos) und die Verluste munter von der Steuer absetzen.
Das wäre sicher spannend - und so herum dann vermutlich auch noch lohnend, besonders wenn man sich die Mühe gemacht hat, Einkaufsbelege zu sammeln.
Mein Verdacht ist, dass selbst das langsamste Finanzamt in solchen Fällen nach spätestens drei Jahren Liebhaberei unterstellen würde.
B-)
Habe die Wiso Sendung auch gesehen und muss leider feststellen, dass sich die deutsche Rechtsprechung mal wieder vollkommen von der Realität abgekoppelt hat. Da soll also ein Haushalt, welcher getragene Kleidung anbietet und pro Artikel € 1,00 bis 2,50 erlöst, gewerblich handeln ? Haben die Richter überhaupt eine Ahnung, wieviele abgelegte Sachen (Kleidung, Spielsachen, Bücher, Sammlungen) in einem 4-5 Personen Haushalt anfallen ? Und soll man die Sachen wegwerfen ? Soll das nachhaltig sein ? Im übrigen: gewerbliches Handeln setzt eine Gewinnerzielung voraus, das kann man ja wohl bei Haushaltsauflösungen, gebrauchten Kleidungsstücken etc. kaum unterstellen. Im Umkehrschluss würde das ja heißen, dass man den Verlust, dem man mit vermeintlich gewerblichen Verkäufen einfährt, von der Einkommenssteuer abziehen kann. Bin mal gespannt, wie die Finanzbehörden auf die Arbeitsflut und den Verlust an Steuereinnahmen reagieren würden. Diesen unseriösen Abmahnanwälten gehört endlich das Handwerk gelegt und Ebay sollte endlich dafür sorgen, dass ihre Kunden vor so etwas geschützt werden, sonst wird Ebay relativ bald zu einer Gewerblichenbude. Vielleicht sollte man seine Sachen wieder mehr über gefahrlose, kostenlose Anzeigenportale und Trödelmärkte verkaufen. Oder eben einen Gewerbescheinfür € 10,-- beantragen, ein Impressum mit AGB verfassen (Vorlagen gibt es kostenlos) und die Verluste munter von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber und die Gerichte wollen es nicht anders. Man muss Schwachsinn offensichtlich mit Gegenschwachsinn bekämpfen.
...hab jetzt nur noch jede Menge Bücher..., Klamotten, Schuhe, Sportsachen ...Spielzeug...Mobiliar und jahreszeitliche Deko...:O
Auch ohne die anstehende Haushaltsauflösung kannst du meiner Meinung nach froh sein, dass du bis jetzt noch kein Problem hattest.
Um deine Plastikdippchenverkäufe der letzten Zeit dürfte dich jede Vertreterin dieser Marke beneiden. 😐
In dem Bericht bei WISO wurde ganz deutlich darauf hingewiesen, welche Kriterien ausschlaggebend sein können. Wenn du es gesehen hast, solltest du auch wissen, dass du diese weitestgehendst erfüllst.
bei diesem Volumen ist es mehr als sinnvoll, den Handel Gewerblich zu betreiben.....
wobei Du jetzt schon Probleme bekommen kannst:
wo kommt diese ganze NEUware her?
dat hat mit einem Privatverkauf (schon lange) nix mehr zu tun....
wenn man sich Deine Produktpalette so anschaut, kann man Dir nur einen Tip geben:
stell` den Account A.S.A.P. auf Gewerblich um -
Du bist Haifischfutter de Luxe....
zu Recht - wohlgemerkt.
Du kaufst Artikel aus Haushaltsauflösungen auf und vertickst diesen Krempel als "Privatverkäufer" -
damit verschaffst Du Dir einem Gewerblichen VK gegenüber einen erheblichen Wettbewerbsvorteil....
Dir ist bekannt, das Tupper gerne abmahnt?
Dir ist bekannt, das die still-und-heimlich-mitlesenden die Forenberichte extrem gerne verwenden um Priverbliche ausfinden zu machen?
wobei Du Dich ja hier selber auf dem Silbertablett präsentiert hast....
vielleicht kannste dat ja als "Schmankerl" bei der zu erwartenden Abmahnung in Abzug bringen B-)