16-08-2012 12:32
hallo ich habe am 05.05.12 Scheinwerfer für einen bmw verkauft und der käufer hat mich am 19.07.2012 angerufen und hat gemeint das die scheinwerfer kaputt sind und er sein geld zurück haben will. Er hat gemeint dass ich ihm sein geld bis zum 15.08 überweisen soll. Ich habe ihm ignoriert und habe jetzt angst dass ich im unrecht bin. Ich habe aber auch dazu geschrieben dass es sich um ein Privatverkauf handelt und das Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen sind .
Was meint ihr wie muss ich reagieren ?
Artikelnummer?
Unter diesem Account findet ich keine Scheinwerfer...
Letztlich ist es so, dass der Käufer beim Kauf von Privat nachweisen muss, dass ein Mangel schon beim VK bestanden hat und diesem bekannt war.
Ob das noch geht, wenn man erst zwei Monate nach Erhalt der Ware feststellt, dass diese kaputt ist, ist doch eher fraglich.
Hm, warum kam er erst so spät? Man kann ja absolut nicht nachvollziehen ob sie bei Lieferung schon kaputt waren, oder ob sie nun bei dem Käufer kaputt gegangen sind - waren ja immerhin über 2 Monate ( abzüglich Lieferung) dazwischen.
Nein Mein artikel war absolut in Ordnung das habe ich auch dazu geschrieben, Artikel ist nicht mehr zu finden weil ebay es schon gelöscht hat. Ich mein Ich schicke ihn einen Artikel der in ordnung ist und der käufer macht ihn nach 2 monaten kaputt und verlangt dann sein geld oder wie ?
Mittler weile sind es schon 3,5 monate her.
Ja das mit den zwei Monaten würde mich stutzig machen, Wenn ich einen Artikel bekomme, wird dieser direkt geprüft, und nicht nach über zwei Monaten.
Ich habe ihm ignoriert und habe jetzt angst dass ich im unrecht bin.
Ahja.
Und, welche Veranlassung hast du, das zu denken? ?:|
Ich habe aber auch dazu geschrieben dass es sich um ein Privatverkauf handelt und das Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen sind.
Dein Artikel hat die im Angebot zugesicherten Eigenschaften aufzuweisen, also deiner Beschreibung zu entsprechen. Sonst nützen dir solche Klauseln gar nichts.
Ob dem so war kann hier keiner beurteilen.
Du weisst, was du verkauft hast und dein Käufer, was er erhalten hat.
Du hast doch bereits reagiert.
Jetzt ist der Käufer am Zug.