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Ich habe einen "privaten" Verkäufer entdeckt, der 80! verschiedene Artikel anbietet.

Pro Artikel sind/waren als Menge 9 eingestellt, das entspricht einer Artikelanzahl von immerhin 720 Angeboten. Bei einem Artikel wurden die 9x schon ( bis auf einen ) verkauft und ein neues Angebot mit wieder 9x eingestellt.

 

Meiner Meinung nach ist das kein privater Verkäufer mehr und der jenige versucht offensichtlich die Rücknahmebestimmungen zu umgehen.

 

Ich habe nichts gegen fairen Wettbewerb, aber wenn ich mir bei ebay als Verkäufer ernorme Vorteile gegenüber anderen Wettbewerbern "erschleiche", indem ich geltendes Recht umgehe, ist das kein fairer Wettbewerb mehr.

 

Was kann ich gegen solche Methoden unternehmen? Ich habe bei ebay nichts dergleichen gefunden.

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@reilohandel  schrieb:

Pro Artikel sind/waren als Menge 9 eingestellt, das entspricht einer Artikelanzahl von immerhin 720 Angeboten. Bei einem Artikel wurden die 9x schon ( bis auf einen ) verkauft und ein neues Angebot mit wieder 9x eingestellt.

 

Meiner Meinung nach ist das kein privater Verkäufer mehr und der jenige versucht offensichtlich die Rücknahmebestimmungen zu umgehen.

 

Ich habe nichts gegen fairen Wettbewerb, aber wenn ich mir bei ebay als Verkäufer ernorme Vorteile gegenüber anderen Wettbewerbern "erschleiche", indem ich geltendes Recht umgehe, ist das kein fairer Wettbewerb mehr.

 

Was kann ich gegen solche Methoden unternehmen? Ich habe bei ebay nichts dergleichen gefunden.


Servus @reilohandel 

 

Auch wenn Du bereits als "gelöst" markiert hast - beachte dringend den Hinweis von ivan.

 

Wäre ja ungünstig,

wenn Du jetzt eine Abmahnung (kann man auch selbst machen) initierst

und dann postwendend auch eine erhältst.

 

Achte auf Grundpreis,

auf OS-Streitschlichtungslink (aktiver Link!!)

und die Widerrufsbelehrung!!!

 

Die hast Du nochmals in den AGB und dort auch noch widersprüchlich.

 

Ich finde diesen "priverblichen" Verkauf

auf Kosten von Wettbewerbern und Verbraucherrechten auch viel schlimmer als

ein paar Patzer bei Grundpreis oder in der WRB,

aber für einen Abmahner ist das nahezu egal.

Früher konnte man noch melden,

dass ein privater VK eigentlich gewerblich verkauft,

aber diese "Rubrik" gibt es nicht mehr.

 

Das Finanzamt muss solchen Hinweisen übrigens nachgehen.

Eine Meldung bei der Wettbewerbszentrale geht freilich auch erst einmal.

 

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