12-10-2012 16:02
Ich habe mein Auto bei e.bay zum Verkauf eingestellt,es aber über Autoscout 24 vorher verkauft und konnte die E-bay Auktion nicht mehr stoppen Dasnicht mehr vorhandene Auto wurde versteigert. Der käufer besteht auf den Verkauf! Die Krönung ist E_BAY WILL DIE KAUTION KASSIEREN Frage istdas gerecht ?
Meine Antwort auf Deine Frage: JA, das ist gerecht.
Aber evtl hast Du ja Glück und der Käufer will wegen des Standortes den Wagen gar nicht haben.
Artikelstandort: Börnsen, Deutschland
In der Artikelbeschreibung hat Du geschrieben:
Standort vom Auto Schwerin
Das sind ja immerhin ca. 100 km Unterschied.
>Der käufer besteht auf den Verkauf! Die Krönung ist E_BAY WILL DIE KAUTION KASSIEREN Frage istdas gerecht ?
Moin
Du sprichst sicher von diesem 261096782183 KFZ ?
Mit Verlaub, aber Du hast doch selber Schuld,
wieso läßt Du parallel diese Auktion laufen,
wenn Du dasselbe KFZ bei Autoscout drin hast?
Dann wäre es Dein Pflicht gewesen, die Auktion zunächst abzuwarten,
falls dort der MP nicht erreicht würde,
hättest Du das Angbeot von Autoscout annehmen können,
aber NICHT vorher,
weil Du jetzt nämlich 2 Käufer zum selben KFZ hast.
Der ebay - Käufer hat in der Tat einen Anspruch auf ein gleichwertiges KFZ,
sofern Du dieses nicht wieder herbei schaffen kannst,
dass Du ihm besorgen musst, egal, was Dich das kostet.
Rede mit Engelszungen auf den ebay-Käufer ein,
erkläre ihm Deine Dummheit und hoffe, dass er ein Einsehen hat.
Backe kleine Brötchen und entschuldige Dich,
dann hast Du größere Chancen auf Verständnis zu stoßen.
Und ja . . . selbstverständlich musst Du an ebay
sowohl die Einstellgebühr, als auch die Provision bezahlen.
ebay ist doch nicht die Wohlfahrt und hier ist auch weder ein Kindergarten,
noch ein Spielplatz für irgendwelche Experimente.
Hier werden rechtsgültige Kaufverträge geschlossen.
Der Wagen wurde für 2000.-
verkauft.
Den wirste liefern müssen.
Die Ebay Gebühren hast auch zu zahlen.
Wird wohl nach Schilderung der andere Wagen sein
Ja das ist gerecht.
Du hast Dein auto zweimal verkauft. Glückwunsch. Definitiv hat der Ebay Käufer ein Anrecht darauf. Und ja du hast die Dienstleistung Ebay genutzt und es ist nur gerecht wenn Ebay dafür seinen Preis verlangt.
Dumm gelaufen
ich find`s KLASSE B-) -
Du hast das Auto auf 2 Plattformen eingestellt (warum wohl B-)) und jetzt auch zwei-mal verkauft -
Glückwunsch -
ups - Du hast den Artikel ja nur einmal?
übel übel......
wenn Du Dich nicht mit dem Käufer einigen kannst:
entsprechenden Ersatzkauf tätigen um den Kaufvertrag erfüllen zu können.....
Ebay wird Dir ggf. auch ne Danksagung schicken -
der Hausherr freut sich immer wenn Gebühren kassiert werden können B-) -
zu Recht -
Du hast die Plattform ja auch genutzt....
JA
Ist das dieses Teil hier?
http://www.ebay.de/itm/AUDI-A4-/261110285805?pt=Automobile&hash=item3ccb62c5ed??
Dann beende..
Bei Mindestpreis ist das möglich.
Aber die Einstellgebühr ist fällig.