08-11-2013 17:53
Ich wurde soeben von einem Ebay-Mitglied aufgefordert, meinen Pflichten nachzukommen und Impressum, AGBs und Rückgaberecht in meine Angebote einzutragen oder die Angebote sofort zu löschen, weil ich bei "der Menge der Artikel" ja nicht privat verkaufe. Was soll das? Es handelt sich hier um Stoffreste meiner Bastelarbeiten, die übrig geblieben sind und die sind nicht mal neu, sondern aus alter Bettwäsche.
Wieso bin ich dann nicht privat?
@muecke
Servus,
es ist völlig unwesentlich, was Dir ein "ebay-Mitglied" schreibt.
Du solltest bewerten, evtl. unter Mithilfe eines Rechtsanwaltes, ob Deine
Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist.
Und ein "ebay-Mitglied", das Dir anonym ? in einer @schreibt,
stufe ICH eher als obskur ein.
Ein seriöser gewerblicher Verkäufer würde Dich offen anschreiben,
evtl.sofort abmahnen oder gleich eine Klage erheben.
Und dann kannst Du die Abmahnung akzeptieren oder Gegenklage einreichen.
Oder das rechtliche Verfahren abwarten.
Aber so mal ganz schnell eine @,
anonym auch noch, das würde bei mir auf Granit stoßen.
Dies ist allerdings KEINE Aussage, ob
ICH Dich als nicht gewerblich einschätze.