In unserem Fotostudio erstellte Produktbilder können jetzt auch unsere Mitbewerber nutzen?
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
19-09-2017 15:51
... ist das ein Witz?
Unsere Mitbewerber können jetzt auch aus unserem eigenen Profi-Fotostudio erstellten Produktbilder mit nutzen?
Das kann nicht wahr sein. Professionelle Produktbilder sind für uns ein USP.
Und ab jetzt haben alle Verkäufer des gleichen Produktes dann alle die gleichen Bilder?
Bitte sagt mir, dass das nicht stimmt.
Akzeptiert Lösungen (0)
Antworten (8)
Antworten (8)

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
... ist das ein Witz?
NEIN, eBay möchte seinen Priverblichen Verkäufern etwas Arbeit sparen und damit eBay attraktiver machen.
Die GVK haben doch Zeit (bei diesen Umsätzen) anständige Bilder zu machen.
FG Peter
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Siehe "Kein Text und Grafiken auf Fotos":
Warum allerdings gebrauchte Bücher, Filme, CD's etc. nach wie vor mit Katalogbildern versehen werden dürfen, bleibt wohl ein Rätsel, dessen Lösung eBay alleine kennt.
Vielleicht ist es ja u.a. dem rein gewerblichen Powerseller medischoßhündchen geschuldet, der hier als ebenfalls kaufender (Rebuy-) Mogul (momux=medimumps) auftritt und eBay beste Provisiosen beschert, @p-schauberger ?
Und wie andernorts unlängst im Forum dargestellt auch Angebote ohne Artkelbild einstellen darf?
Das sollte sich mal ein "Priverblicher" oder sonst wer erlauben, sowas geht nur bei gewerblichen Powersellern unbeanstandet durch!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Ja da wird einfach mal das Urheberrecht ausgehebelt.
Das ist doch schon unverschämt! Erst die Shop-Preise / Provisionen anheben und dann wenn das nicht schon reicht noch denn Händler entmündigen. Nach dem Motto "Was deins ist ist auch meins Aber meins geht dich ein sch... an." ebay wir sind nicht euer Eigentum und auch auf unsere Leistungen und Arbeit habt Ihr kein Anspruch!
Es gelden immer noch Gesetzte in Deutschland und nicht umsonst gilt hier das Urheberrecht.
Wir lassen uns sicher nicht Farmen!
Als nächstes dürfen wir unsere Artikel nicht mehr im unseren eigene Geschäft und online Shop verkaufen ! (oder ist das auch bereits verboten?)
Das geht eindeutig zu weit!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Sieht so aus! Kompletter Irrsinn
Die Antwort auf folgende Frage ist auch ein Unding!
Die Einbindung von Wasserzeichen in Artikelbilder ist ab September 2017 nicht mehr gestattet.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Mit welchem Recht nötigt eBay die Gewerblichen Verkäufer ?
Sollten Sie uns bis zum 1. Februar 2018 keine Zustimmung erteilt haben, werden wir Ihr eBay-Konto ab 1. Februar 2018 vorübergehend vom Handel ausschließen. Das bedeutet, dass Sie dann über dieses Mitgliedskonto nicht mehr verkaufen oder kaufen können. Ihre aktiven Angebote, die über dieses eBay-Konto erstellt wurden, werden gelöscht. Sobald Sie in der Folge die AGB-Änderung akzeptieren, schalten wir Ihr Konto wieder für das Verkaufen und Kaufen frei.
Verkäufer, deren eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausgeschlossen wurde, können die neuen AGB nachträglich noch akzeptieren, indem sie sich in ihr Konto einloggen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo,
was sagt Ebay dazu,wenn neben dem Artikel sowas wie eine Karte mit z.Bsp.dem Nicknamen des VK's sichtbar mit im Bild ist?
Hab solche Sachen früher öfter hier bei Auktionen gesehen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
eBay möchte zudem nicht das Urheberrecht eingeräumt bekommen, sondern ein Nutzungsrecht. Es KANN passieren, dass einzelne Bilder in den Katalog aufgenommen werden. Das heißt nicht, dass jedes Bild dafür verwendet wird.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
>>eBay möchte zudem nicht das Urheberrecht eingeräumt bekommen, sondern ein Nutzungsrecht.<<
Möchte?! Ebay zwingt die Verkäufer dazu, Ebay das Nutzungsrecht kostenlos zu überlassen.
Wer das nicht möchte wird gesperrt.
Das grenzt ja schon an Nötigung. Wenn Ebay da mal nicht das deutsche Urheberrechtsgesetz auf die Füße fällt.....
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Servus, @toni_g
"eBay möchte zudem nicht das Urheberrecht eingeräumt bekommen, sondern ein Nutzungsrecht.
Es KANN passieren, dass einzelne Bilder in den Katalog aufgenommen werden.
Das heißt nicht, dass jedes Bild dafür verwendet wird."
_______________________________________________________________________________
Schon klar ;-).
Natürlich nur die gestochen scharfen, qualitativ hochwertigen.
Sicher nicht die nebulösen Handy-Fotos, auf denen
drumherum noch der ganze übrige Messie-Haushalt zu sehen ist...
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Doch, es handelt sich um ein „möchte“. Das akzeptieren ist hier gebauso freiwillig, wie das Akzeptieren der Verkäuferschutz-Richtlinien von Paypal. Der einzige Unterschied ist der, dass man dem bei Paypal gleich bei Eröffnung des Kontos zustimmt, während die Bildergeschichte hier jetzt nachträglich kommt.
Wie gesagt werden gar nicht alle Bilder für den Katalog verwendet. EBay möchte Aber grundsätzlich das Recht haben, dies tun zu dürfen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Freiwillig @toni_g ?
Dann habe ich diesen Teil der News wohl falsch verstanden?
"Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen."
Und:
"Sollten Sie uns bis zum 1. Februar 2018 keine Zustimmung erteilt haben, werden wir Ihr eBay-Konto ab 1. Februar 2018 vorübergehend vom Handel ausschließen. Das bedeutet, dass Sie dann über dieses Mitgliedskonto nicht mehr verkaufen oder kaufen können. Ihre aktiven Angebote, die über dieses eBay-Konto erstellt wurden, werden gelöscht. Sobald Sie in der Folge die AGB-Änderung akzeptieren, schalten wir Ihr Konto wieder für das Verkaufen und Kaufen frei.°
Wer nicht zustimmt wird komplett gekickt.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Aber ja, so ist das mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen... Wenn man diese nicht akzeptieren möchte/kann (und das meine ich wirklich völlig werteneutral), dann kann man diese Geschäftsbeziehung eben nicht beginnen bzw. fortsetzen...
Das ist bei jeder Versicherung/Bank/Stromanbieter usw. der Fall...
Ich habe gerade mal in einem anderen Thread eine etwas ausführlichere Erläuterung hinzu gefügt:
http://community.ebay.de/t5/Einstellen-und-Verkaufen/Bildrechte-an-ebay-abtreten/m-p/3464276#M85748
Please, don't shoot the messenger... It's just my 2 cent... 😄
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
@toni_g
"Please, don't shoot the messenger..."
Nö... VIEL schlimmer!!
„Der Überbringer schlechter Nachrichten wird geköpft." ( Jeremia 15,10.15-21)
😉
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
schau mal hier rein.... da sind noch Mitstreiter
http://community.ebay.de/t5/Gewerbliches-Handeln-und/Am-1-Februar-2018-neue-bei-ebay/m-p/3462616
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
erklär das mal genauer.... WER nutzt die Fotos?
Unberechtigt darf niemand eure Fotos nutzen, es gilt das Urheberrecht.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Wichtiges Datum
Am 1. Februar 2018
Wir ändern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei eBay.de und fordern unsere gewerblichen Verkäufer auf, uns das Recht zur Nutzung ihrer Artikelbilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen.
Nächster Schritt
Ab Ende September 2017
Bitte räumen Sie eBay bereits jetzt die Lizenz zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten ein, indem Sie der Zusatzvereinbarung zustimmen, die Sie ab Ende September 2017 beim Einloggen in Ihr Konto sehen werden.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
der Hammer:
"Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen."
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Hatte Amazon das nicht in ähnlicher Form schon vor rund zehn Jahren eingeführt ?
Damals wurde angedacht,
in der Form könnten AGB gar nicht stehenbleiben,
aber durchgekommen ist es doch.
Obwohl man sich nach wie vor fragen darf,
wie der Unterschied zwischen Herstellerbildern und -beschreibungen,
die ein Händler mit Lizenz verwendet,
von den von Händlern selbst erstellten Bildern und Beschreibungen zu unterscheiden sein werden.
Nun tönt man hier wieder...ich behaupte - es werden fast alle hier auch unter diesen Bedingungen weiterverkaufen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Und für den, der regelmäßig die eBay-News bzw. News im Verkäuferportal liest,
ist diese "Neuerung" Asbach uralt.
Hatten wir hier nicht vor ca. sechs Monaten schon mal ein kurzes Aufflammen einer solchen Empörung?
Nun denn,
wer seitdem einfach nur kommentarlos und den Kundendienst nicht dauerhaft nervend zur Tagesordnung übergeht, hat das endgültige Resultat auch mit zu verantworten.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Man beauftragt entsprechende Firmen für professionelle Fotos oder macht diese in mühevoller Arbeit selbst und nun soll man sie einfach an ebay übergeben. Dies ist echt unglaublich.
Scheinbar will ebay alle Händler, die ebay das größte Geld einspielen einfach nur vertreiben.
ebay begreift bis heute nicht, dass ebay eine weiße leere Seite wäre (außer Werbung vielleicht), wenn es keinen Verkäufer gebe.
Nun wird jedem faulen Menschen die Möglichkeit gegeben professionelle Bilder zu verwenden???
Ich glaub jetzt schlägts wirklich 13.
Es kann doch nicht im heutigen digiatlen Zeitalter so schwer sein, ein Foto mit dem Handy oder einer Kamera aufzunehmen und es einzustellen.
ebay wo sind da angeblich Vorteile???
Ein Verkäufer hat damit nur Nachteile!!! Es werden seine Urheberechte oder die des Foto-Labors einfach abgetreteten,
nur damit Sie und die faulen Menschen sie verwenden können.
Da sieht man wieder was ebay will. Es sollen jedem so einfach wie möglich gemacht werden um den Umsatz und den Gewinn von ebay zu steigern. DAS IST ALLES!!!.
NUR EBAY HAT DAMIT VORTEILE, und natürlich die faulen Leute, die kein Foto mit dem handy oder einer Kamera machen können.
So kann man natürlich auch seine Verkäufer vertreiben. Es war ja bis jetzt schon immer so, dass der Verkäufer wie der letzte Dreck behandelt wird, aber jetzt noch mehr.
Wann begreift ebay endlich mal, dass ebay ohne Verkäufer nichts wäre, da dann kein Kunde etwas kaufen könnte.
Wenn alle Verkäufer mitziehen würden, und dies nicht unterstützen, nur dann würde sich etwas ändern, aber dies ist leider nur Wunschdenken.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
ja, man selbst macht tolle Bilder, kauft sich die nötige Kamera, Lampen oder sonstige technische Geräte und andere bedienen sich kostenlos daran.
Dazu biete ich bei meinen Artikel noch eine Besonderheit auf dem Bild an. Wenn ich das nicht mehr verwenden darf,
wo kann ich dem Kunden einen Vorteil bieten, wenn er bei mir kauft? Indem ich alles verschenke? Ups, das geht ja noch nicht, aber ich denke, man arbeitet daran.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
dass man auch bei einigen Händlern reichlich Produktfotos finden kann,
die - vermutlich - der Hersteller zur Verfügung stellt.
Das hat dann nichts mit Faulheit zu tun ?
Ob es dann einer hohen Eigenleistung entspricht,
wenn man z.B. aus/in vom Hersteller übernommenen Produktfotos ein wenig was raus-
oder reinretuschiert,
muss jeder für sich bewerten.
Ohne dass ich einen Vorteil darin sehe,
wenn jeder kleine Verkäufer ein Einheitsproduktfoto verwenden kann...
im Gegenteil ... wird dann noch mehr Zoff wegen Istzustand und Sollzustand von Ware geben.
Amazon handhabt das mit den Bildern schon lange so.
Ebenso mit den Artikelbeschreibungen.
Man darf aber auch nicht vergessen,
dass sich hier auch viele kleine gewerbliche Verkäufer tummeln,
die Ebay, Amazon, Rakuten und so weiter brauchen,
um überhaupt online Kunden zu erreichen.
Manche dieser Anbieter lassen in der Tat an Professionalität zu Wünschen übrig.
Sie machen Fehler bei den rechtlichen Informationen,
Widerrufsbelehrung, Preisangaben und immer wieder auch mit Verwendung von Fotos
und Artikelbeschreibungen.
Anders gesagt: Die Zahl der Abmahnfallen ist groß genug.
Da muss es nicht noch um Bilder gehen.
Für mich ist diese Abtretung einfach nur eine Maßnahme gegen jene,
die sich ganz nebenbei noch über Abmahnungen mit hoher Kostennote
ein nettes Zusatzgeschäft geschaffen haben.
Ich weiß nicht,
ob der eine oder andere bei dieser neuen Regelung von Ebay nicht auch deshalb sauer ist,
weil damit eine Abmahnquelle wegfallen dürfte.
Abmahnungen sind - ohne Frage - richtig und wichtig,
damit der Wettbewerb auch sauber bleibt.
Aber ursprünglich waren sie dazu da,
einen Missstand abzustellen bzw. den Abgemahnten auf seinen Fehler hinzuweisen
und ihn aufzufordern,
dieses falsche Handeln abzustellen.
Das kann jeder Händler ganz ohne Anwalt tun:
Konkurrenten anschreiben,
auf Fehler hinweisen,
zur Unterlassung auffordern
und ankündigen,
dass bei Nichtreaktion dann die Anwaltvariante gewählt werden muss.
Aber was hat man daraus gemacht ?
Aus dieser Warte betrachtet,
empfinde ich das Vorgehen von Ebay hier konsequent.
Und nebenbei möchte ich noch feststellen,
dass alle VERkäufer,
die meinen, sie seien das Salz dieser Plattform,
daran denken sollten,
dass sie ohne entsprechende Käufer hier auch nichts wären.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Wenn man nicht in der Lage ist ein eigenes Bild zu machen, dann muss ich ehrlich sagen, dass man dann auf allen Plattformen verkehrt ist.
Das ist richtig, ohne Käufer, hat auch ein Verkäufer nichts davon. Logisch.
Aber es kann auch keine Käufer geben, wenn nichts von Verkäufern angeboten wird.
Aber ebay tut eben nichts für Verkäufer.
Aber dies geht nicht in die ebay Köpfe rein.
Und das sich manche Verkäufer auch die Freigabe von den Herstellern holen, daran denken Sie wahrscheinlich nicht.
Im Übrigen haben Sie Recht, dass man jeden selbst auf das Fehlverhalten hinweisen kann, ganz ohne Anwalt.
Haben Sie dies schonmal gemacht?
Vermutlich nicht, dann wissen Sie auch warum fast jeder einen Anwalt dafür nimmt, weil erst dann reagiert wird.
Denn alle Leute meinen, weil alle es so machen, ist es gang und gebe.
Im Übrigen hat eigentlich nur der Anwalt davon etwas und kaum der Mandant, denn da gibt es schon längst gesetzliche Grenzen.
Weiterhin wird es mit dieser Änderung dem sogenannten "Privatverkäufer", die es z.B. schon lange nicht mehrprivat sind, bzw. weil man sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten möchte,
weil sie ständig wieder die selben Artikel einstellen, noch einfacher gemacht, sein Produkt anzubieten.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Sicher, dass sich nicht auch diverse gewerbliche Anbieter zur Einsparung von Zeit und Geld an den Katalogbildern bedienen?
Wie gesagt, das ist im Großen und Ganzen Rubrikabhängig.
Logisch, dass Privatens mit wenigsten Ausnahmen eigentlich nur gebrauchten Krams einstellen dürften, der zumindest aus der Verpackung geholt wurde.
Da sind dann aber Katalogbilder von eBay nicht gestattet, mit Ausnahme von gebrauchten Filmen, Musik, Büchern und Videospielen. Hier jedoch bedienen sich Großverkäufer genau so an den Katalogbildern.
Was dieser Unfug soll, weiß ich auch nicht zu deuten.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Oh ja, die gesamte Abmahnindustrie ist sicherlich wegen völlig resistenter Nichtreagierer entstanden.
Deswegen hatten um den 13.06.2014 herum auch so viele Abmahner in den Startlöchern gehockt.
Oder um den 09.01.2016 herum.
Oder um den 01.02.2017 herum...
Oder die ganzen Abmahnungen wegen irgendwelcher Formalien.
Dabei sind doch Fragen nach dem wirklichen Wettbewerbsvorteil,
den sich damit angeblich jemand verschafft,
völlig aus den Augen verloren worden.
Wo ist denn z.B. der wirkliche Wettbewerbsvorteil,
wenn ein Händler zu du*** ist,
in die zwei Bereiche im Angebot,
die den Widerruf betreffen
einen einheitlichen Zeitraum reinzuschreiben ?
Wäre auf die Antwort gespannt.
Diese Regelung mit den Bildern ist doch letztlich ein Geben und Nehmen.
Der private Nutzer wird hier aus diversen Gründen am wenigesten davon haben.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Da sollten Sie sich mit diesen sehr sinnfreien deutschen Gesetzen auseinandersetzen. Denn diese sagen aus, dass dies ein Wettbewerbsvorteil ist.
Die Anwälte werden Ihnen dazu bestimmt die exakte Auskunft geben.
Raten Sie mal wer an den Änderungen der Gesetze immer mit verdient.
Ja richtig der deutsche Staat, da er immer mit der Umsatzsteuer bedient wird.
Aus diesem Grund verfassen Politiker ja auch keine klaren Gesetze. Denn es werden nur Gummi-Paragraphen gemacht, dass die Richter so entscheiden, wie sie gerade Ihre Laune haben.
Mit der Bilder Geschichte wird es dann noch vermutlich noch viel schlimmer werden als man jetzt vielleicht denkt.
Wenn z.B. manche Verkäufer die Bilder des Herstellers dem ebay Katalog zur Verfügung zu stellen. Irgendwann geht dann der Hersteller gegen den nächsten Verkäufer vor, der die Bilder aus dem ebay Katalog gutgläubig verwendet.
Aber nicht ebay bekommt dann den Ärger sondern der Verkäufer, der annimmt, dass die Bilder aus dem ebay Katalog ja verwendbar sind.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Ich habe gestern einen Entwurf unter Verwendung des Katalogs erstellt. Als ich als Artikelzustand „gebraucht“ ausgewählt habe, erschien automatisch der Hinweis, dass bei nicht neuen Artikeln das Katalogbild nicht angezeigt wird. Ich gehe mal davon aus, dass das da nicht nur einfach so erscheint 😊
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Richtig, die Wasserzeichen sollen dennoch überall entfernt werden, um die „Nutzererfahrung zu erhöhen“.
Weil es fürs Käufer verwirrend sein könnte, wenn einige Bilder Wasserzeichen aufweisen und andere nicht.