15-08-2013 09:05
Wenn beim Verkauf nicht näher bestimmt, Innerhalb welchem Zeitraum muss die verkaufte Ware denn abgeholt werden?
"ch hingegen habe den antiken Schrank in einem Lager stehen für das ich Standgebühr bezahle.
Ein Abholungszeitraum war nicht vereinbart. Muss ich nun endlos warten bis er eine günstige Spedition findet?"
Nein, das musst du nicht!
Setze dem Käufer einen taggenauen Termin (ca. 14 Tage) bis wann die Abholung erfolgt sein musst, sonst wirst du
- ihm die Standgebühren auferlegen.
- vom Vertrag zurücktreten.
Das mit der Spedition ist so eine Sache.
Die wird den Schrank weder abbauen, noch transportsicher verpacken, noch in bar bei Abholung bezahlen.
Ausserdem wird die jede Spedition keinen genauen Zeitpunkt nennen, wann sie das Ding abholen wird
Speditoinen setzen Zeitrahmen von mind. einem halben Tag.