08-02-2013 21:25
Hat schon mal jemand seinen Käufer auf abnahme der gekauften und nichtbezahlten Ware verklagt?
Hi,
so lange ich keine Verluste erleide ist es mir relativ egal und ich würde diese ungewissen Anstrengungen nicht unternehmen.
Allerdings den unbezahlten Artikel melden und möglichst mit Verwarnung schließen. zusätzlich den Käufer auf die Sperrliste setzen.
Als Private bin ich nicht abhängig von den Verkäufen auf Ebay, möchte nur gerne gute Sachen nicht auf den Müll, oder schönen Schmuck dubiosen Händlern in den Rachen schieben.
Würde es überhaupt Sinn machen, sich dem Streß als Privater auszusetzen? (ggf nur um einen "Spaßbieter an den Kittel zu bekommen?)
LG
>ich weiss wi es geht und ich habe erfolgreich einen käufer beeits auf abnahme verklagt, der bekommt jetzt die vollstreckung...
Moin
dann verstehe ich die Frage im EP nicht,
war doch klar, dass Dir darauf geantwortet wird,
was ja eigentlich auch der Sinn einer Frage ist . . .
soetwas nennt man Interesse an etwas haben und nicht wissen wollen was man macht...
lesen und verstehen einer frage scheint nicht deine stärke zusein...
ich wollte nicht wissen wie es geht, das weiss ich und habe es auch erfolgreich durchgezogen...
da immer im forum soviele aufschlagen undjammern, ware wurde nicht bezahlt, wollte ich nur wissen, ob es jemand schon mal durchgezogen hat und wenn ja, ob dann erfolgreich oder nicht...
aber etwas irgendwo hineininterpretieren ist eher deine stärke, als etwas zuverstehen...
kein Problem -
hörte sich so an als ob Du das jetzt "zum ersten Mal" durchziehen willst.....
die Abwicklung muss jeder VK für sich selber entscheiden -
bei einem kleinpreisigen Artikel steht der Aufwand in keiner Relation zum Verkaufspreis......
viele VK`s melden die Artikel als nicht-bezahlt und schließen die Fälle mit einer Verwarnung für den K. -
so werden zumindest die berechneten Verkaufsgebühren wieder storniert -
ob der Artikel bei einem zweiten Einstellen noch einmal zu einem (ggf.) hohen Preis weggeht, weiß natürlich niemand.....
handelt es sich um höherpreisige Artikel, bietet sich das "normale" Mahnverfahren an
(natürlich mit dem Risiko, das Du auf den verauslagten Kosten sitzen bleibst - eben, weil Du nicht weißt, ob der Käufer die Finger schon mal gekreuzt hat - salopp ausgedrückt.....)
@kogo
du scheinst etwas falsch verstanden zuhaben...
ich wollte nur interessenhalber wissen, ob dies jemand schon erfolgreich gemacht hat...
ich weiss wi es geht und ich habe erfolgreich einen käufer beeits auf abnahme verklagt, der bekommt jetzt die vollstreckung...
ich war nur neugierig...
Du kannst einige "Schritte" des Mahnverfahrens selber durchführen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
den Mahnbescheid gegen Deinen Vertragspartner (z.B.) -
auch die Beantragung des entsprechenden Vollstreckungsbescheides.....
die Durchsetzung des Vollstreckungsbescheides über einen Gerichtsvollzieher laufen lassen
wobei Du natürlich vorab nicht wissen kannst, ob Dein "Gegenüber" überhaupt flüssig ist oder ggf. schon die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat -
dann haste erstmal alle entsprechenden Gebühren vorab bezahlt ohne zu wissen, ob Du jemals diese Kohle wieder zurückbekommst.....
(die Einzelheiten der entsprechenden Abwicklung einfach mal googlen....)
meine entsprechenden "Fälle" sind bis auf 2 alle erfolgreich eingetrieben worden -
die Abwicklung geht nicht von heute morgen (und nervt manchmal ganz schön -
aber:
sehe es definitiv nicht ein, das ich meiner Kohle/Ware hinterlaufen soll und irgendein Dösi lacht sich einen Ast.....
@kogo
warum ist "verklagt" falsch?
und hattest du erfolg?
Ja
wobei die Umschreibung "verklagt" falsch ist.....