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Interessenfrage

eine_frage
Auf Erkundungstour

Hat schon mal jemand seinen Käufer auf abnahme  der gekauften und nichtbezahlten Ware verklagt?

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (9)

Antworten (9)

Hi,

so lange ich keine Verluste erleide ist es mir relativ egal und ich würde diese ungewissen Anstrengungen nicht unternehmen.

Allerdings den unbezahlten Artikel melden und möglichst mit Verwarnung schließen. zusätzlich den Käufer auf die Sperrliste setzen.

 

Als Private bin ich nicht abhängig von den Verkäufen auf Ebay, möchte nur gerne gute  Sachen nicht auf den Müll, oder schönen Schmuck dubiosen Händlern in den Rachen schieben.

 

Würde es überhaupt Sinn machen, sich dem Streß als Privater auszusetzen? (ggf nur um einen "Spaßbieter an den Kittel zu bekommen?)

 

LG

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>ich weiss wi es geht und ich habe erfolgreich einen käufer beeits auf abnahme verklagt, der bekommt jetzt die vollstreckung...

 

Moin

dann verstehe ich die Frage im EP nicht,

war doch klar, dass Dir darauf geantwortet wird,

was ja eigentlich auch der Sinn einer Frage ist . . .

eine_frage
Auf Erkundungstour

@iwi.2012

soetwas nennt man Interesse an etwas haben und nicht wissen wollen was man macht...

eine_frage
Auf Erkundungstour

@iwi.2012

lesen und verstehen einer frage scheint nicht deine stärke zusein...

 

ich wollte nicht wissen wie es geht, das weiss ich und habe es auch erfolgreich durchgezogen...

 

da immer im forum soviele aufschlagen undjammern, ware wurde nicht bezahlt, wollte ich nur wissen, ob es jemand schon  mal durchgezogen hat und wenn ja, ob dann erfolgreich oder nicht...

 

aber etwas irgendwo hineininterpretieren ist eher deine stärke, als etwas zuverstehen...

kogo2004
Auf Erkundungstour

eine_frage - 

 

kein Problem - 

hörte sich so an als ob Du das jetzt "zum ersten Mal" durchziehen willst.....

 

die Abwicklung muss jeder VK für sich selber entscheiden - 

bei einem kleinpreisigen Artikel steht der Aufwand in keiner Relation zum Verkaufspreis......

 

viele VK`s melden die Artikel als nicht-bezahlt und schließen die Fälle mit einer Verwarnung für den K. - 

so werden zumindest die berechneten Verkaufsgebühren wieder storniert - 

 

ob der Artikel bei einem zweiten Einstellen noch einmal zu einem (ggf.) hohen Preis weggeht, weiß natürlich niemand.....

 

handelt es sich um höherpreisige Artikel, bietet sich das "normale" Mahnverfahren an

(natürlich mit dem Risiko, das Du auf den verauslagten Kosten sitzen bleibst - eben, weil Du nicht weißt, ob der Käufer die Finger schon mal gekreuzt hat - salopp ausgedrückt.....)

 

eine_frage
Auf Erkundungstour

@kogo

du scheinst etwas falsch verstanden zuhaben...

ich wollte nur interessenhalber wissen, ob dies jemand schon erfolgreich gemacht hat...

 

ich weiss wi es geht und ich habe erfolgreich einen käufer beeits auf abnahme verklagt, der bekommt jetzt die vollstreckung...

 

ich war nur neugierig...

kogo2004
Auf Erkundungstour

Du kannst einige "Schritte" des Mahnverfahrens selber durchführen:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

 

den Mahnbescheid gegen Deinen Vertragspartner (z.B.) - 

auch die Beantragung des entsprechenden Vollstreckungsbescheides.....

 

die Durchsetzung des Vollstreckungsbescheides über einen Gerichtsvollzieher laufen lassen

 

wobei Du natürlich vorab nicht wissen kannst, ob Dein "Gegenüber" überhaupt flüssig ist oder ggf. schon die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat - 

 

dann haste erstmal alle entsprechenden Gebühren vorab bezahlt ohne zu wissen, ob Du jemals diese Kohle wieder zurückbekommst.....

 

(die Einzelheiten der entsprechenden Abwicklung einfach mal googlen....)

 

meine entsprechenden "Fälle" sind bis auf 2 alle erfolgreich eingetrieben worden - 

die Abwicklung geht nicht von heute morgen (und nervt manchmal ganz schön - 

aber: 

sehe es definitiv nicht ein, das ich meiner Kohle/Ware hinterlaufen soll und irgendein Dösi lacht sich einen Ast.....

 

 

eine_frage
Auf Erkundungstour

@kogo

warum ist "verklagt" falsch?

und hattest du erfolg?

kogo2004
Auf Erkundungstour

Ja

 

wobei die Umschreibung "verklagt" falsch ist.....

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