30-12-2013 17:24
Hallo,-
nach einem oder mehren Angeboten kann man bei ebay Auktionen vorzeitig beenden.
Die Gründe sind zwar lt. ebay legal, aber nicht für den momentanen Höchstbieter, da dieser bereits eine Vorvertrag hat und rechtlich gesehen muß ich an denjenigen verkaufen bei Beenden des Angebotes z.B. wegen Feler in der Beschreibung.
DAS 2. KÄSTCHEN darunter:
Gebote liegen vor
Auktion beenden und verkaufen an den Höchstbietenden
eigentlich doch ganz egal, da dies das Programm von ebay ist und ebay dies so schreibt
Das versuchte ich einem Interessenten zu erklären, nur habe ich den Verdacht, daß der mir mit " seiner " Falschaussage Ärger machen will.
Dieser Schnarcher hat mir nämlich eine Frage geschickt, in der er meine Kontodaten haben will.
Wollte darauf hin antworten mit dem folgendem Satz:
Verkaufen ausserhalb der ebay-Plattform ist verboten !!!
Dies Nachricht hat ebay NICHT weitergeleitet !
@@@ HATTE NIEMALS EINEN VERKAUF AUSSERHALB DER EBAY-PLATTFORM ANGEBOTEN BZW. ZUGESTIMMT.
ES GIBT NICHT EINE EINZIGE MAIL DAVON !!! @@@
Das ebay-Mitglied ist mit nicht bekannt !!!
Kann man dieses Mitglied strafrechtlich verfolgen bei so einer verlogenen Falschaussage ???
LG und einen guten Rutsch !
Wer nicht hören will, muss fühlen:
Und ein Grinsen kann ich dabei nicht verkneifen! 😉