25-11-2012 19:48
Hallo liebe Ebayler,
hoffe mir kann jemand helfen?!
Habe gestern auf eine Auktion von mir eine Frage per Privatnachricht erhalten ob ich folgenden Artikel auch sofort verkaufe bzw was ich den dafür haben möchte.
Ich Antwortete folgendes darauf ( Auszug aus Nachricht - ohne Namen)
Ich: möglich ja! Preis für sofortkauf liegt bei 600€ Versand wäre Gratis! Wenn Preis dir zu hoch ist Schlag einen preis vor oder Biete weiter drauf.
Er: Hallo ja würde passen ich nehme sie 🙂
ist versand per nachnahme möglich ?
Ich: Versand per Nachname ungern. Nur Banküberweisung! Würde, wenn es ok ist und Sie Online sind das Set als Sofortkauf einstellen, so das es offiziel über Ebay verkauft wird und wir beide abgesichert sind warte auf ihre Antwort und erst dann stell ich es als Sofortkauf ein. Bin heute komplett Online!
Er: okay senden sie mir bitte ihre bankdaten dann werde ich das geld am montag überweisen
WICHTIG bitte mit IBAN und BIC code
jap mit sofort kauft geht in ordnung
... nach dem ich die laufende Aktion nicht bearbeiten (Änderung auf sofortkauf) konnte habe ich ihm vorgeschlagen das er ein maximal gebot eingeben soll damit er es bekommt ein Freund hat es dann auf 599 geboten das machte er nur hat er nicht mehr weiter darauf geboten und er wurde überboten weil er nur max 600 geboten hat.
Auktion lief heute aus und er ist natürlich nicht der höchstbietenste nun habe ich ihm folgendes geschrieben:
Es tut mir leid nur leider wurdest du überboten und ich muss mich an die Ebay Richtlinien halten der käufer besteht drauf es zu bekommen dachte du hast höher geboten damit du es bekommst
BITTE NICHT ÜBERWEISEN!!!
darauf er: (COPY - seine Rechtschreibfehler)
sie sind mit mir gestern einen Verpflichtenden Kauvertrag eingegengen ( Bieten sie 600 ich mach das schon )
also haben sie das set gestern an mich verkauft sollten sie sich weigern mir das set zukommen zulassen so werde ich rechtliche schritte einleiten
Das Geld wird am montag überwiesen !!!!!!!!
MFG
-----------
nun Droht er mir mit seinem Anwalt sagt das (original-wieder copy):"sollen sie nun den artikel nich an mich versenden ist das schwere teüschung und betrug und meinem anwalt gefällt das sicher sehr" Er will das geld jetzt trozdem überweisen obwohl ich ihm gesagt habe (mehrmals) das ich laut ebay mich an den höchstbietenden halten muss da dies der Kaufvertrag ist und wenn er mir trotzdem das Geld überweist werde ich es sofort zurück schicken!
was stimmt jetzt?
MFG aus dem Allgäu yassi23Ke
Diese Bewertung erfolgt noch gestern um 21:13 h
😮
Sehr schnelle Lieferung, ware im perfektem zustand! Gerne wieder. MfG
Wer hat sich denn da mit Dir einen Scherz erlaubt?
Ist weiterer mail-Verkehr mit AT geflossen?
(Der K kann doch wohl noch nicht die Ware haben,
es sei denn, er wohnt bei Dir im Haus)
Hast Du den Höchtbietenden überredet, zurückzutreten,
um dem Österreicher den Artikel doch noch für 600,- € zukommen zu lassen?
WAS ist da passiert?
Taucht eigentlich der Österreicher irgendwo auf dieser Bieterliste auf?
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=190757770286
@dmary56,
guter Beitrag! Ich sehe das genauso.
Die übereinstimmende Willenserklärung bezog sich auf den Sofortkauf über Ebay, der ja letztlich nicht zustande kam. Daraufhin wurde der K aufgefordert, den Betrag zu bieten (den genauen Wortlaut kennen wir hier nicht).
Ich denke hier könnte ein Hebel sein. Allerdings sollte TE das im Falle des Falles durch einen Rechtsbeistand prüfen lassen. Falls der K tasächlich aus Österreich einen Prozess anstrengt.
@flieger
Habe gestern auf eine Auktion von mir eine Frage per Privatnachricht erhalten ob ich folgenden Artikel auch sofort verkaufe bzw was ich den dafür haben möchte.
Ich Antwortete folgendes darauf ( Auszug aus Nachricht - ohne Namen)
Ich: möglich ja! Preis für sofortkauf liegt bei 600€ Versand wäre Gratis! Wenn Preis dir zu hoch ist Schlag einen preis vor oder Biete weiter drauf.
Er: Hallo ja würde passen ich nehme sie
wenn man nur diesen Text liest, hört sich das schon nach Kaufvertrag an...aber der E-mailverkehr geht ja noch weiter
und TE teilt zeitnah mit, daß es mit dem Sofortkauf doch nicht klappt, weil ihm diese Funktion nicht zur Verfügung steht....hebt das das ganze nicht wieder auf.......sagt mir jetzt mein Bauchgefühl...die juristisch bewanderten werden sich jetzt wohl schimmelig lachen....
Hallo,
das ist doch mal ein gutes Beispiel dafür, warum es besser ist,
Auktionen zuende laufen zu lassen zum mitbieten einzuladen und nicht auf Sofortkaufanfragen einzugehen.
Weil da die CHance für dich geringer ist, dass
der seinen Kaufvertrag auf dem zivilrechtlichen
Weg durchsetzt.
ja sitz er Österreich warum
"WICHTIG bitte mit IBAN und BIC code"
sag mal, der Typ , der dir den Sofortkauf vorgeschlagen hat, sitzt der im Ausland?
nach dem gebot waren an die 3 stunden zeit, das angebot vorzeitig zu beenden, um an den derzeit höchstbietenden zu verkaufen...
nur woher soll te das ganze machbare prozedere kennen, ein so erfahrener vk ist er ja nicht !!!
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht die Absprache;
Nachdem es wohl nicht mit dem Sofortkauf geklappt hat hätte man sich doch auch darauf einigen können, daß Du ihm den Artikel nicht verkaufst sondern das er ihn ersteigern muß.
Oder die Absprache treffen müssen, daß er im Falle das er bis 1.000 Euro hochsteigert, er aber trotzdem nur 600,- zahlen muß ? Hättest Du das dann gemacht ? Hatte er diese Zusage schriftlich ?
Irgendwie verstehe ich warum er sich nicht traute höher zu bieten. Schließlich hatte er Dir den Höchstpreis genannt und wohl kurz vor Schluß gedacht, daß er jetzt von einem Deiner Freunde hochgeboten wurde... und ist deshalb abgesprungen?
Hi,
wenn ich das richtig sehe wurde bereits am 20. das erste Gebot auf den Artikel abgegeben und war somit verkauft!
Natürlich hättest du dem potentiellen Käufer auffordern müssen (freundlich) mit zu bieten... und viel Glück wünschen.
Ich hatte auch schon ähnliche Angebote und wehe mir, ich wäre darauf eingegangen (2 Käufer!). Manche legen es sogar drauf an.
Bei dem Betrag solltest du dich anwaltlich beraten lassen. Speicher dir sämtlichen Schriftverkehr.
LG
Wo ist das Problem?
So ein Ding gibt es zwr nicht an jeder Ecke, aber es dürfte nicht unmöglich sein, entsprechenden Ersatz zu besorgen.
Habe gestern auf eine Auktion von mir eine Frage per Privatnachricht erhalten ob ich folgenden Artikel auch sofort verkaufe bzw was ich den dafür haben möchte.
Ich Antwortete folgendes darauf ( Auszug aus Nachricht - ohne Namen)
Ich: möglich ja! Preis für sofortkauf liegt bei 600€ Versand wäre Gratis! Wenn Preis dir zu hoch ist Schlag einen preis vor oder Biete weiter drauf.
Er: Hallo ja würde passen ich nehme sie 🙂
Hervorhebungen durch mich, damit deutlich wird, dass dadurch ein Kaufvertrag entstanden ist.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=190757770286&showauto=true
dein Kumpel hat keine 599 geboten
zudem sind in der Höhe Schritte von 5 Euro angesetzt
du hast nu einen Artikel und 2 Käufer
ein echtes Problem,. leider hausgemacht 😞
dir bleibt nur.....
dich mit einem der beiden zu einigen (evtl Abstandzahlung)
oder einen gleichwertigen Artikel zu besorgen
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=190757770286
Moin
wie kommst Du eigentlich dazu
eine bereits bebotenen Auktion einem anderen User,
an ebay vorbei per Sofortkauf zu versprechen?
Und das auch noch schriftlich!!!!!
Klar ist das verbindlich, aber Deinerseits absolut nicht in Ordnung,
weil der laufende Artikel zu DEM Zeitpunkt längst verkauft war.
Du wusstest nur noch nicht an wen und für wieviel Geld.
Jetzt hast Du in der Tat ein Problem
und wenn der SK-User nicht locker läßt
und den Artikel bei Dir einklagt,
wirst auch Du Dir einen Anwalt nehmen müssen.
Er kann auf gleichwertigen Ersatz drängen,
denn diesen Artikel haste ja nun verkauft.
Immer diese elende Geldgier . . .
Auch eine Zusage per Mail ist verbindlich. Im Kaufrecht gibt es viele Möglichkeiten, einen verbindlichen Kaufvertrag abzuschliessen. Das ginge sogar mündlich oder telefonisch.
Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Die habt ihr beide abgegeben.
D.h.: Viel Glück! Das wirst du brauchen, um jetzt beide Käufer zu befriedigen.
Moin...
Du hattest bereits einen Kaufvertrag, als Du ihm den Sofortkauf angeboten hattest. Mit dem ersten Gebot ist ein Artikel verkauft und Du darfst nicht mehr frei darüber verfügen. :_|
Ich fürchte, aus der Nummer kommst Du nicht ohne finanziellen Schaden raus.
Wie den wenn er bei der laufenden Auktion mit geboten hat und her nicht der höchstbitende war?
Gratuliere... du hast 2 Kaufverträge.