30-12-2019 13:41
Ich habe auf der Suche nach einer aktuellen CD ein Angebot eines privaten verkäufers zum Download der entsprechenden CD. Das kommt mir etwas komisch vor, da dies ja 100fach möglich wäre und wahrscheinlich für private verkäufer nicht erlaubt/ möglich... ist-. Oder liege ich da falsch. Vielen dank für eine kurze Info, ob dies ein seriöses oder juristisch zumindest grenzwertiges Angebot ist.
hendryk
@hendryk schrieb:Ich habe auf der Suche nach einer aktuellen CD ein Angebot eines privaten verkäufers zum Download der entsprechenden CD. Das kommt mir etwas komisch vor, da dies ja 100fach möglich wäre und wahrscheinlich für private verkäufer nicht erlaubt/ möglich... ist-. Oder liege ich da falsch. Vielen dank für eine kurze Info, ob dies ein seriöses oder juristisch zumindest grenzwertiges Angebot ist.
hendryk
dafür wäre es sinnvoll wenn Du die Artikelnummer mitteilst.
Bevor Du anderen Usern vor die Bordkante pieselst an die eigene Nase fassen:
https://www.ebay.de/sch/hendryk/m.html?LH_Complete=1&rt=nc&_trksid=p2046732.m1684
aber so etwas von un-privat (Wortschöpfung meinerseits) das sich Familie Abmahnski die Finger reibt.....
Juristische Fragen mit einem Juristen besprechen/klären - der hilft Dir dann auch bei der zu erwartenden (berechtigten!) Abmahnung....
EDIT:
da hilft Dir auch das nicht-vorhandene-EU-Recht (2003) keinen Millimeter weiter....
Wie war noch Deine Frage?
@hendryk schrieb:Ich habe auf der Suche nach einer aktuellen CD ein Angebot eines privaten verkäufers zum Download der entsprechenden CD. Das kommt mir etwas komisch vor, da dies ja 100fach möglich wäre und wahrscheinlich für private verkäufer nicht erlaubt/ möglich... ist-. Oder liege ich da falsch. Vielen dank für eine kurze Info, ob dies ein seriöses oder juristisch zumindest grenzwertiges Angebot ist.
hendryk
Hallo @hendryk
Sieht man hier inzwischen häufiger. Ich bin seit Tagen mit Staunen beschäftigt. ![]()
Hier ist auch so ein Angebot, das ich als nicht korrekt erachte:
Die Grundsätze für den Verkauf von Musik, Filmen und so weiter schließt diese Art von Verkauf nach meiner Auffassung aus.
https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/bootleg-recordings-policy?id=4314
Natürlich könnte man einen Download geschenkt bekommen haben, den man dann nicht braucht oder möchte. Aber die Weitergabe hier dürfte nicht dem entsprechenden Grundsatz entsprechen.
Alles andere muss jeder, der ein digitales Medium bekommen hat, das er nicht nutzen möchte in den AGB des jeweiligen Verkäufers nachlesen.
Kopien ziehen, um sie zu verkaufen, wäre jedenfalls die Variante, die nicht erlaubt ist. Ich bezweifle auch, dass man so als Abnehmer wirklich "gutgläubig" kaufen kann. Das müsste inzwischen bei jedem angekommen sein, dass das nicht okay ist.
Ergänzen möchte ich noch, dass für gewerbliche Verkäufer da andere Regeln gelten dürften.