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Käufer aus Berlin ersteigert Selbstabholer-Artikel in München

Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )

Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:

Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?

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@bruus-will-es  schrieb:

Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )

Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:

Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?


https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html

 

Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

 

Da du keinen letzten Abholtermin angegeben hast, musst du eine Frist setzen und ankündigen, dass nach Fristablauf der Vertrag gelöst ist!

 

Setz ihn in den "Kleinanzeiger"!

 

 

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