26-01-2020 12:59
Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )
Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
@bruus-will-es schrieb:Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )
Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html
Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
Da du keinen letzten Abholtermin angegeben hast, musst du eine Frist setzen und ankündigen, dass nach Fristablauf der Vertrag gelöst ist!
Setz ihn in den "Kleinanzeiger"!
Hmh, der Verkauf war am 25.. oder? Also ich würde bis zum nächsten Wochenende noch Zeit geben, für den Fall, dass der wirklich selbst abholen will, @bruus-will-es
Muster zur Kaufvertragsauflösung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr........
ich darf Sie letztmalig auffordern den von Ihnen bei mir ersteigerten Artikel (Nummer einsetzen) +Bezeichnung mit Kaufdatum: (einsetzen) bis zum ........abzuholen.
Nach fruchtlosem Fristablauf sehe ich den Kaufvertrag wegen Nichtzahlung und Nichtabholung als nichtig an.
Sie haben daher keinen Anspruch mehr auf diesen Artikel.
MfG
@bruus-will-es schrieb:Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )
Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
Hallo @bruus-will-es
Deinen Accountnamen finde ich wirklich witzig! Man kann einem Käufer nicht einfach mitteilen, dass ein Kaufvertrag nichtig ist.
Man kann ihn in Verzug setzen und dann vom geschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn die die Fristsetzung angemessen war und verstrichen ist.
Eine Frist ist angemessen, wenn sie nicht zu knapp gesetzt ist und "verkehrsüblich". Dazu muss man leider noch sicherstellen, dass die Fristsetzung den Käufer erreicht hat. Eine Woche könnte als zu knapp gewertet werden.
Du kannst die Fristsetzung auch mit einer Kostenvergütung für die Aufbewahrung verbinden. Aber die musst du auch vorher beziffern und angemessen sein.
Bei Kleinanzeigen erlebe ich es leider auch, dass Leute unbedingt etwas haben wollen, man ihnen zusagt und die dann auf sich warten lassen. Aber wenn man erst einmal zugesagt hat, ist der Vertrag auch bei Angebot über Kleinanzeigen geschlossen.
Es gibt gewerbliche Ankäufer, die fahren auch von Berlin nach München.
Es gibt Mitglieder, die kaufen z.B. für die Mutter oder den Bruder etc., die in einem anderen Ort wohnen.
Du hast gestern verkauft, nun warte erstmal ab, ob sich der Käufer bei dir meldet.
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Der Kaufvertrag muss zudem fristgerecht und schriftlich vom Verkäufer gegenüber dem Käufer für nichtig erklärt werden.Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist darf der Artikel entsorgt werden.
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
Solange bis du dem Käufer frist- und formgerecht mitgeteilt hast, dass der Kaufvertrag als nichtig gilt.