05-12-2015 20:50
Hallo, ein Käufer hat bei mir eine Sammelmappe mit Fotos von 1920 gekauft. Wert ca 10 Euro. Nun behauptet er - Wochen später - das seien Fälschungen und er will die Hälfte des Geldes zurück.
Natürlich sind es keine Fälschungen, wie jeder Antiquitätenhändler bestätigen könnte. Der Käufer droht, es ebay zu melden und mich negativ zu bewerten.
Nun, erstens habe ich nicht vor, mich erpressen zu lassen. Zweitens stört mich eine negative Bewertung auch nicht wirklich. Ich frage mich jedoch generell, wie man bei sowas reagieren sollte? So eine Frechheit hatte ich noch nicht.
Ignoriert man sowas? Streitet man sich herum? (dürfte nix bringen), steht ebay generell auf der Seite des "Betrogenen"? Muss ich irgendwas nachweisen oder wird dann der account gesperrt? Wie geht man mit sowas um? Danke für Tips.
Wenn du dir sicher bist das es keine Fälschung ist dann
brauchst du auch nichts unternehmen.
Ich würde dem Käufer klar machen, dass ich nichts zurück nehme nur
weil er behauptet das es nicht Echt ist.
Soll er es doch beweisen.
Allerdings ist dir dann eine Rote so gut wie sicher.
Gruß
Hallo @kerrick_de
Klar kannst du die Bewertung kommentieren.
Und wenn er in der Bewertung behautet das der Artikel nicht echt ist kannst du sie vielleicht löschen lassen.
Kam die Nachricht des Käufers mit der Androhung der Negativen Bewertung über das ebay - System?
Wenn ja, leitest Du die Mail an ebay weiter mit dem Hinweis auf die Bewertungserpressung.
Dein Käufer ist dann bald "Geschichte" bei ebay.
Unter Startseite > Hilfe >Verkaufen & Gebühren>Probleme beim Verkaufen lösen>Melden Sie ein Problem mit einem Käufer
kann bei Ebay ein unangemessenes Verhalten eines Käufers z.B. Forderung einer Teilrückerstattung gemeldet werden.
@kerrick_de schrieb:
Ignoriert man sowas? Streitet man sich herum? (dürfte nix bringen), steht ebay generell auf der Seite des "Betrogenen"? Muss ich irgendwas nachweisen oder wird dann der account gesperrt? Wie geht man mit sowas um? Danke für Tips.
Da der Käufer überwiesen hat (PayPal bietest Du ja nicht an), ist eBay das völlig wurscht, da wird auch nix entschieden.
Der Käufer ist in der Beweispflicht; wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, dann sitz das aus.
Davon abgesehen solltest Du Deinen Privatverkäuferstatus im Auge behalten:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=kerrick_de