17-09-2019 14:41
Hallo,
kürzlich habe ich eine neue, bzw unbenutzte Handtasche verkauft. Nicht hochwertig, also kein Leder und keine Marke, aber halt etwas raffiniert. Ich habe bei dem Verkauf nicht viel erwartet. Dann aber haben zwei Taschenliebhaber sich wohl gegenseitig hochgeboten und da lag die Tasche dann am Ende bei über 120 Euro. Da dacht ich mir na hoffentlich reut die Lady das nicht, denn wie gesagt Material nicht hochwertig.
Nach erhalt bekomme ich eine aufgeregte Nachricht die Henkel seien kaputt. Und heute ein Foto in dem drei der Griffe auf der Innenseite wirklich extrem angerissen sind. Also da wo die Griffe/Halteschlaufen an die Tasche angenäht sind sind sie auf der Innenseite eingerissen.
Ich kann mir nun beim besten Willen nicht vorstellen so etwas übersehen zu haben. Ich hatte die Tasche schon lange, habe sie aber nie benutzt. Wie soll das also passiert sein? Außerdem hätte ich das spätestens beim Verpacken merken müssen.
Nun bin ich ein Mensch der ungern Ärger hat. Aber zum Narren halten will ich mich auch nicht lassen.
Ich kann mir nich vorstellen daß eine Tasche ohne massive Gewalteinwirkung so etwas hat, höchstens durch langjähriges tragen.
Eure Meinung wär sicher hilfreich und auch wie die Rechtslage ausschaut.
Wäre sehr Dankbar für baldige Rückmeldungen.
Liebe Grüße
Susanne
Für die "Rechtslage" gibt es dafür "Berufene" !
Ich würde der Dame erstmal das Porto für die Rücksendung überweisen, dann die Tasche bei Erhalt überprüfen, ob es 1) die deinige ist und 2) die behaupteten Mängel vor dem Versand nicht vorhanden waren oder sein konnten.
Danach entweder Rückzahlung des gesamten Betrags oder Rücksendung nach nochmaliger Portozahlung.
Ich habe da eine ganz andere Vermutung !
Hallo,
sorry, aber ich finde schon, dass auf Bild 3 der Henkel ramponiert aussieht.
Hallo @mamaaz4
das ist schwierig, über die Rechtslage kann dir hier niemand Auskunft geben, wir sind lediglich ganz normale Nutzer.
Wie lange lag die Tasche schon bei dir? Könnte evtl. das Alter und Material ursächlich für die Risse sein?
Sind ja überall heutzutage Weichmacher drin, da kann's schon sein, dass dies normale Altersspuren sind die erst beim ersten Tragen aufgetragen sind. Es sei denn die Käuferin hat gleich Wackersteine transportiert.
Welche Forderung stellt die Käuferin jetzt an dich?
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Du hast das Recht die Ware vorher zu prüfen, also müsstest du ihr erst mal das Rückporto zukpmmen lassen oder ein Etikett!
Jaaaa.... verstehe dich sehr genau 😉 @mamaaz4
*räusper... diese Tasche, ist die sehr selten oder gibt's sowas noch?
Ich mein ja nur.... es kann auch niemand garantieren, dass es dann letztendlich deine Tasche ist, die zurück geschickt wird. Ich will wirklich niemandem etwas unterstellen, aber auch sowas gibt es leider.
Wie sieht denn das Profil deiner Käuferin so aus? Alles okay und einwandfrei?
Und wieviel Jahre lag die Tasche jetzt bei dir im Schrank genau? 1 oder 2 oder auch 5 ?