11-03-2016 09:32
Hallo,
ich würde einen Diebstahl (Täter unbekannt) bei der Polizei melden (geht online) und den Käufer (als Zeugen) davon in Kenntnis setzen.
Daneben hinaus einen Suchauftrag bei der Post stellen.
Natürlich schuldet man dem Käufer eine sachgerechte Verpackung und nur du weißt, wie du den Artikel zusätlich eingepackt hast (oder ob du ihn einfach in einen normalen Briefumschlag gesteckt hast). Unzureichend verpackt haftest du!
Der Käufer hätte bei dir versicherten Versand bestellen und bezahlen können, auch wenn es ggf in deinem Angebot nicht drinnen stand.
Somit bist du ggf teilweise aus dem Schneider.
Von unüberlegter Handlung würde ich vorerst absehen.
Anm.: Mir ist als Käufer ähnliches passiert und ich habe beim Brief den Mangel und die Inhaltslosigkeit erst bemerkt, als ich unterschrieben hatte und den Brief ausgehändigt bekam. Die Postzustellerin wollte in keinster Weise koopperieren... und siehe da, der Artikel tauchte Wochen später beim Verkäufer wieder auf ![]()
Ich denke auch, du wirst die Sendung erstatten müssen.
Wertgegenstände sollten nur imit geeigneten Versandmethoden verschickt werden. Das Einschreiben wäre, selbst wenn es nicht den AGB der Post widerspräche, auch nur bis 25€ versichert, soweit ich weiß.
Auch als Privatverkäufer haftest du für Verlust auf dem Versandweg, sofern dein Käufer für versicherten Versand bezahlt hat und/oder mit Paypal bezahlt wurde.
@riedlbua77 schrieb:
Hallo, eine Frage zu folgendem Vorfall: Ich habe einen Artikel nach Eingang der Zahlung per Einschreiben verschickt. Das Einschreiben kam an, der Empfang wurde per Unterschrift bestätigt. Kurz darauf reklamierte der käufer, dass der Briefumschlag beschädigt gewesen sei und die Ware fehlte. Da es sich um einen Wertgegenstand handelte, haftet die Post nicht bei Verlust. Möglichkeit 1: Ein unterbezahlter Mitarbeiterder Post hat den inhalt entnommen Möglichkeit 2: Der Artikel kam an... Bin ich als Privatverkäufer verpflichtet, den vollen Verkaufspreis inkl. Versandkosten zurückzuerstatten? Was ist, wenn der Käufer darauf besteht, dass der Artikel mangelhaft verpackt gewesen sei? Danke für die Hilfe, riedlbua77
Möglichkeit 3: Deine Versandart und Verpackung war ungeeignet und der Artikel wurde von der Sortiermaschine "gefressen".
Da Du den Artikel sowieso nicht per Einschreiben hättest versenden dürfen (AGB der Post) darfst du den Schaden ersetzen. Verlust wegen mangelhafter Verpackung geht auf Deine Kappe.
Möglichkeit 3:
Du hast eine ungeeignete Versandart gewählt.
Die Briefe laufen über Sortierbänder und werden dort gequetscht und gedrückt. Dabei ist der Inhalt aus dem Kuvert gedrückt worden.
Dein "Wertgegenstand" liegt jetzt irgendwo zwischen den Bändern.
Da dir bekannt ist, dass die Post nicht haftet, bist du dir sicher auch bewusst, dass du eine ungeeignete Versandart und Verpackung gewählt hast, was zur Folge hat, dass DU für den Verlust haftest und dem Käufer erstatten musst.
all deine Wertgegenstände, sind nicht abgesichert, da sie zudem hoffnungslos unterversichert versendet wurden
deine Verpflicgtung als Verkäufer ist es, sachgerecht zu verpacken
wenn du das Medaillon nur mit einem Umschlag versendest, war das nicht sachgerecht
Briefsendungen durchlaufen bei der Sortierung Bänder, Kurven, werden gedrück und geknuddelt,
da drückt sich der Inhalt dann einfach raus
ich finde es dennoch verwunderlich, das dein K einen beschädigten Umschlag entgegen nimmt .....