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Käufer beschwert sich nach 5 Wochen über Artikel

Ich habe am 20.10 einen Jura Kaffeevollautomaten verkauft das Defekt/Ersatzteil.

der Käufer hat die Ware persönlich abgeholt, weil er Angst hatte das noch mehr beschädigt wird auf dem Postweg.

Heute Abend bekomme ich eine Mail von ihm das er mich nicht Positiv  Bewerten kann, da noch mehr Mängel an dem Gerät sind , wie ich angebeben habe. In meiner Auktion habe ich aber geschrieben, das ich mich damit nicht auskenne, und keine Lust und Zeit habe mich damit zu befassen. Er Fordert jetzt eine Stellungnahme...

 

Was soll ich tun? Darf er mich jetzt Negativ bewerten?

Akzeptiert Lösungen (5)

Akzeptiert Lösungen (5)

ich find halt 5 Wochen halt einfach extrem lang.....

die Beschreibung des Verkäufers find ich auch nicht prickelnd, aber als Interessent nehm ichs doch dann in Kauf wenn ein Artikel so beschrieben ist, oder?

 

das Käufer bei Abholung ihre Artikel nicht wirklich überprüfen, hab ich bei Kleinanzeigen-Verkäufen schon oft genug erlebt....die wenigsten nehmen sich die Zeit......für mich befremdlich..

eine schlechte Bewertung in Aussicht zu stellen, kann man in vielerlei Worte packen...

ich fände es besser das Thema BW nicht gleich in der ersten Mail anklingen zu lassen.....aus persönlicher Erfahrung fördert das das Entgegenkommen des Verkäufers, abgesehen davon das sowieso jeder User weiß, das eine schlechte Bewertung im Raum steht..

 

wenn es sofort zur Sprache kommt, wie auch immer formuliert, hat das für mich persönlich einen erpresserischen Charakter..

Ich habe in 10 Jahren vielleicht 3-4 graue/rote gegeben....nicht weil ich so viel Glück mit meinen Artikeln habe, sondern weil ich mich fast immer mit den Verkäufern im Guten einigen konnte...

Wenn ein Käufer das Teil vor Ort abholt ,in der Verkaufsaktion auf defekt bzw. Ersatzteil hingewiesen wurde  , dann hat dieser Käufer doch Kenntnisse wie er das Gerät reparieren kann . Dann nach sovielen Wochen  die Frechheit besitzt , eine schlechte Bewertung abzugeben , ist einfach nicht in Ordnung ! Ich würde kein Umtausch vornehmen , und mit einer schlechten Bewertung leben ( müssen ) .- 

ein Käufer der bei Reklamation gleich mit schlechter Bewertung droht ist mir ebenso suspekt..

nach 5 Wochen kann der Käufer alles Mögliche damit angestellt haben.....ich würde aufgrund der langen Zeit wohl nicht zurücknehmen...

Antworten (10)

Antworten (10)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

 

>faire Verkäufer hätten an dieser Stelle geschrieben:

 

"Totalschaden, der nicht zu reparieren ist"   ]:)

 

 

Exakt, silver

das seh ich ganz genau so . . .

 

 

@ karla

klar, in der Regel sollte man SOFORT nach Erhalt die Ware prüfen,

aber was, wenn er aus irgendwelchen Gründen nicht dazu kam?

(Ich wüsste gern mal den Nick, um das Profil zu sehen)

Darf er nun deshalb nach diesen 5 verstrichenen Wochen

etwa keine inzwischen weiteren aufgetauchten Mängel beanstanden?

Ganz ehrlich? Ich traue in diesem speziellen Fall dem K weitaus mehr,

als dem VK = TE . . . der meint, es reiche "defekt" zu schreiben,

aber nicht alle Mängel aufführen zu müssen . . .

Iwi, dennoch schaue ich mir doch als Käufer die Maschine entweder bei Abholung oder gleich zuhause gründlich an und reklamiere nicht nach 5 Wochen, sondern umgehend.

 

Ich finde allerdings die mangelnde Breitschaft TE's, zur Aufklärung des (weiteren?) Schadens nicht in Ordnung.

 

Als VK würde ich auch nach dieser langen Zeit zumindestens versuchen, dabei behilflich zu sein.

 

 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>ein Käufer der bei Reklamation gleich mit schlechter Bewertung droht ist mir ebenso suspekt..

 

karla,

indem der K sagt, er könne ihn nicht positiv bewerten,

kann ich keine Drohnung erkennen.

Für mich klingt es vielmehr so, als täte es ihm fast leid . . .

Er hat ja auch keine Forderungen gestellt.

Eine Drohung sähe für mich so aus:

"Wenn Sie nicht das und das tun . . . . dann bewerte ich Sie negativ"

So kommt es für mich aber NICHT rüber . . .

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>In meiner Auktion habe ich aber geschrieben, das ich mich damit nicht auskenne, und keine Lust und Zeit habe mich damit zu befassen.

 

Moin

das sind die aller schlechtesten Voraussetzungen,

um überhaupt etwas zu verkaufen.

Das konnte nur Ärger geben . . .

MIR suggeriert es, dass Du sehr wohl um weitere Mängel wusstest,

da schützt Dich jetzt Deine vermeintliche Unkenntniss auch nicht.

 

Und WEIL dem so ist, WENN dem dann so ist,

solltest Du jetzt wenigtens so fair sein

und rückabwickeln und den K so stellen,

als hätte der Deal nie stattgefunden.

 

Ob der Artikel es überhaupt wert ist,

erneut mit allen Macken und einer ehrlichen AB eingestellt zu werden,

kannst nur Du entscheiden -  Du kennst das Teil . . .

ob er das darf oder nicht, liegt allein an deiner Beschreibung

dürfen wir einen Blick drauf werfen ?

Artikelnummer ?

Darf er ... 60 Tage lang kann er bewerten .

 

 

 

 

Ich habe in keinerweise einen Totalschaden verkauft,man kann mit der Maschine noch Kaffe trinken, nur schaltet sie sich manchmal automatisch ab oder geht nicht direkt an. Der Käufer hat sich ja nur über dinge beschwert die man angeblich offensichtlich sieht... Ich habe alle angaben mit meinem guten gewissen gemacht und wollte niemanden übers Ohr hauen.. Und da der Käufer das Gerät persönlich abgeholt hat, sie nochmal aus dem Karton geholt hat und begutachtet hat, hätte er ja "offensichtliche Mängel" die jedermann sehen muss direkt beanstanden können... Da hätte ich auch mit mir reden lassen.. Aber nach 5 Wochen sich über solche Dinge zu beschwerden, finde ich einfach unverschämt.. Was weiss ich was er mit dem Gerät gemacht hat? Vllt. hat er sie ja runterfallen lassen oder sonstiges damit gemacht... Ich werde definitiv das Gerät nicht zurücknehmen und das Geld zurück erstatten... Dann hab ich lieber eine schlechte Bewertung

 

 

In meiner Auktion habe ich aber geschrieben, das ich mich damit nicht auskenne, und keine Lust und Zeit habe mich damit zu befassen.

 

Moin

das sind die aller schlechtesten Voraussetzungen,

um überhaupt etwas zu verkaufen.

Das konnte nur Ärger geben . . .

MIR suggeriert es, dass Du sehr wohl um weitere Mängel wusstest,

da schützt Dich jetzt Deine vermeintliche Unkenntniss auch nicht.

 

faire Verkäufer hätten an dieser Stelle geschrieben:

 

"Totalschaden, der nicht zu reparieren ist"

 

]:)

 

hier noch mehr Geheimsprache

 

http://mahopa.de/lustige-texte/ebay-geheimsprache.html

 

😄

Nach 5 Wochen könnte mich der Käufer kreuzweise.....

Sorry.

 

Wenn du dich erpressen lassen möchtest - bitte. Dann zahle zurück oder sonst was.

Aber auch DAS wäre keine Gewähr für eine gute Bewertung.

 

Ich persönlich halte nichts davon, nach dieser Zeit Zugeständnisse zu machen, nur um eine mögliche schlechte Bewertung abzuweisen.

Weil -

wer weiß, was das KÄufer in der Zwischenzeit mit der Maschine gemacht hat?

Wer weiß - vielleicht will er nur auf diese Art und Weise versuchen, seine Ausgaben zu reduzieren?

WEr weiß´?

 

Auf jeden Fall ist es JETZT entschieden zu spät.

 

 

Hallo

 

auch wenn du das Gerat als "Defekt/Ersatzteil" anbietest, musst du alle Mängel beschreiben, da helfen auch keine Ausreden wie:

"In meiner Auktion habe ich aber geschrieben: das ich mich damit nicht auskenne, und keine Lust und Zeit habe mich damit zu befassen"


du solltest den Artikel zurücknehmen alle Kosten erstatten

danach kannst du den Kaffeevollautomaten mit allen Mängeln beschreiben und neu einstellen

 

 

 

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