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Käufer beschwert sich nach Kauf weil er offensichtlich den Text nicht gelesen hat

Anonymous
Nicht anwendbar

Hab für meinen Bruder einen ungebrauchten Pokemoncode verkauft, welcher bis vorgestern einlösbar war. Dies war auch so in der Überschrift und dann nochmal in der Beschreibung so aufgeführt. Nun wurde der Code gekauft und der Käufer beschwert sich dann bei mir, dass der Code ja nicht mehr akzeptiert wird. Ich habe ihn daraufhin geschrieben, dass in der Überschrift und im Text stand bis wann der Code einlösbar war. Wenn der Käufer jetzt bei Paypal nen Fall aufmacht wegen Ware weicht von der Beschreibung ab, bekommt er dann recht ? Immerhin hat er ja offensichtlich den Text nicht gelesen. Und jetzt bitte kein 'Biete kein Paypal an, les dir die AGBs durch' oder dergleichen, das nervt nur noch^^

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Hallo @Anonymous

 

wenn er einen von der Beschreibung abweichenden Artikel meldet, dann dürfte der Käuferschutzfall für Dich entschieden werden. Denn Du hast in der Artikelbeschreibung ja eindeutig zweimal erwähnt, bis wann der Code Gültigkeit besitzt. Wenn Dein Käufer nicht aufpasst, ist es ja nicht Deine Schuld. 

 

Um solchen Ärger zu vermeiden wäre es allerdings wohl schlauer gewesen, den Artikel am 04.08 spätabends oder am 05.08 am morgen wieder herauszunehmen.

 

Sind halt bei eBay auch Menschen unterwegs, die Deutsch nicht unbedingt als Muttersprache beherrschen und deshalb ab und an nicht die wahre Bedeutung erkennen können.

 

Und im Übrigen sind die vier Euro ja nicht futsch.... der Code war ja nicht mehr funktionsfähig, also faktisch nichts mehr wert. Die vier Euro hättest Du schon am 04.08 punkt Mitternacht verloren.

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