17-08-2016 15:25
Käufer bezahlt den gekauften Artikel nicht. Schreibt, er hätte kein Interesse mehr und auch kein Geld.
Da er ja nichts bekommen hat, denkt er, dass er auch nichts bezahlen muß.
Ich werde mir einen Anwalt nehmen.
Wäre es jetzt sinnvoll den Artikel zu verschicken?
@werners6016 schrieb:Käufer bezahlt den gekauften Artikel nicht. Schreibt, er hätte kein Interesse mehr und auch kein Geld.
Da er ja nichts bekommen hat, denkt er, dass er auch nichts bezahlen muß.
Ich werde mir einen Anwalt nehmen.
Wäre es jetzt sinnvoll den Artikel zu verschicken?
Servus @werners6016
Dein teuersten Angebot läuft bei 50 €,
Im Durchschnitt bei 15 - 20 €.
Natürlich ist es unangenehm, einen Nichtzahler zu haben.
Aber deswegen den Rechtsweg beschreiten, da kann ich nicht folgen.
U.U. zahlst DU selbst Deinen Anwalt.
Vom Ärger gar nicht zu sprechen.

Du hast ja bereits entschieden, daß Du Dir einen Anwalt nehmen wirst.
Dann wird der Dich auch beraten, was Du tun sollst.
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@werners6016 schrieb:Käufer bezahlt den gekauften Artikel nicht. Schreibt, er hätte kein Interesse mehr und auch kein Geld.
Da er ja nichts bekommen hat, denkt er, dass er auch nichts bezahlen muß.
Ich werde mir einen Anwalt nehmen.
Wäre es jetzt sinnvoll den Artikel zu verschicken?
Warum willst du den Artikel denn verschicken, wenn du kein Geld bekommen hast.
Bei ebay gilt immernoch vorkasse.
Zumal wenn dein Käufer die Wahrheit sagt und er kein Geld hat, das bist du die Ware los und dein Anwalt bringt dir eventuell auch kein Geld, weil du bei einem Hartz4 empfänger oder gar Insolventen Menschen gelandet bist, dann hast du die Mega A. Karte.
Am sinnvollsten ist es die Ware nicht zu verschicken, bei ebay einen nicht bezahlten Artikel zu melden (um die Provision zurück zu bekommen und den Käufer verwarnen zu lassen) und den Kaufvertrag mit fristsetzung zu Kündigen.
Das kostet dich am wenigsten Zeit und nerven.
Du kannst natürlich auch einen Anwalt nehmen, kostet dich aber eventuell mehr Geld als der Artikel wert ist.
@werners6016 schrieb:Käufer bezahlt den gekauften Artikel nicht. Schreibt, er hätte kein Interesse mehr und auch kein Geld.
Da er ja nichts bekommen hat, denkt er, dass er auch nichts bezahlen muß.
Ich werde mir einen Anwalt nehmen.
Wäre es jetzt sinnvoll den Artikel zu verschicken?
Jo, klar, wenn Du unbedingt Deinen Artikel verschenken möchtest, ist es sicher sinnvoll.
Ansonsten .......
Die richtige Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Setz den Nichtzahler auf Deine Bietersperrliste:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Hier kannst Du Nichtzahler mit mindestens zwei Vermerken von Deinen Verkäufen ausschließen:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Außerdem lesenswert:
http://www.ebay.de/gds/Keine-Bewertung-an-Nichtzahler-/10000000208286497/g.html