09-09-2017 10:17
liebe Mitglieder , zwei Artikel , eine Polstergarnitur und eine Küche sind ersteigert worden und die Käufer reagieren nicht. Mithin bestehen 2 rechtsgültige Kaufverträge. Ebay leistet keine Hilfe , im Gegenteil , durch Löschen der Polstergarnitur wird mir erschwert ,weiterhin mit dem säumigen Käufer zu kommunizieren. Kann mir jemand raten , was zu tun ist , da Ebay Hilfe verweigert ? Gruß thoste10
@thoste10 schrieb:liebe Mitglieder , zwei Artikel , eine Polstergarnitur und eine Küche sind ersteigert worden und die Käufer reagieren nicht. Mithin bestehen 2 rechtsgültige Kaufverträge. Ebay leistet keine Hilfe , im Gegenteil , durch Löschen der Polstergarnitur wird mir erschwert ,weiterhin mit dem säumigen Käufer zu kommunizieren. Kann mir jemand raten , was zu tun ist , da Ebay Hilfe verweigert ? Gruß thoste10
rate ich dir einen Nichtzahlerfall zu öffnen:
Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet
- ab Kaufdatum nach 4 Tagen einen Fall öffnet -
und dann nach 4 Tagen selber schließt,
bekommt der VK seine Provision zurück und der Käufer bekommt einen Vermerk,
der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!
Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen!
Setze ihn auf die: Sperrliste + Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2017, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!
Als Alternative zum Anwalt steht auch das Mahnverfahren