24-03-2019 09:31
Hallo,
ich bin privater Verkäufer, verkaufe Dinge, die ich nicht brauche, und Geschenke, die ich bekommen habe, obwohl jedem Freund bekannt ist, dass ich Allergiker bin.
Ein Kunde gibt an, ein Päckchen (à 3,79 Euro) mit einem After Shave nicht erhalten zu haben. Er fordert Ersatzlieferung und gibt ebenfalls an, ebay hätte ihm das angeboten. Ebay schreibt im Rechtsportal aber folgendes:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Danach steht ihm keine Ersatzlieferung zu. Ich habe Rückerstattung des gesamten Preises angeboten, außerdem ein Shower Gel als Trostpflaster, das ich auch hier einsetzen wollte, und wenn das Päckchen noch kommt, könne er das auch behalten, ebenso wie das Geld und das Shower Gel. Er lehnt aber ab, möchte unbedingt die Ware haben.
Jetzt habe ich Glück - es ist ein After Shave, das ich noch auf dem Markt kaufen und ihm schicken kann. Werde ich wohl tun, der Käufer beharrt darauf.
Was wäre, wenn ich etwas verkaufen würde, das nicht mehr zukaufbar ist? Ware, bei der sich tracking nicht lohnt? Am besten wohl nichts mehr in der Preislage verkaufen sondern wegwerfen.
Meine Frage: Muss ich dem Käufer tatsächlich das After Shave kaufen?
Zukünftig nur noch Versand mit tracking oder Einschreiben. Ich habe gelernt.
Für Antworten bedanke ich mich im voraus.
ein freundliches Hallo....
so wie ich es sehe
hast du keine Pay Pal Zahlung angegeben @pirx777
also lesen....
Wer trägt das Risiko bei Verlust durch Versand?
http://www.ebay.de/gds/Versandrisiko-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-/10000000005717031/g.html