07-11-2015 17:15
Hallo,
ich habe ein Fotoobjektiv (http://www.ebay.de/itm/321889452942?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649) mit genauer Beschreibung als gebraucht verkauft. Der Käufer forderte von mir die Rücknahme mit o.g. Begründung unter Angabe von nicht nachprüfbaren Behauptungen (Objektiv liefert Fehlermeldung, stellt nicht richtig scharf, hat nicht die angegebene Brennweite???) und das alles 1,5 Stunden nachdem er das Packet erhalten hat! Ich habe sofort auf seine Mail geantwortet und geschrieben das ich das Objektiv vor dem Verpacken kurz ausprobiert habe, und an sonsten seine Vorwürfe für "Behauptungen" halte, auf den verlinkten Fotos kann ich nichts davon erkennen und vorgeschlagen das er es nochmal genauer prüfen soll.
Danach hat er einen Fall eröffnet und Recht bekommen.
Ist die Formulierung "Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab" eine Zauberformel mit der man eine Rücknahme erzwingen kann? Was ist Eure Erfahrung?
Grüße Thomas
Hej Leute,
schon wieder geht´s PayPal "an den Kragen".
Kann euch nicht zustimmen
........oftmals wird im Forum davon gesprochen, dass Käufer diese Zahlungsart
ausnutzen, um z.B. Waren/Artikel die ihnen irgendwie z.B. nicht gefallen auf die bequeme PP-Tour wieder loszuwerden, indem sie
einen Fall bei eBay öffnen...............usw.
Ich meine, das ist n i c h t bewiesen.
Und letztendlich kann auch keiner hier im Forum feststellen, ob das Fotoobjektiv, das du verkauft hast auch wirklich
in Ordnung ist/war.
Mich irritiert ein weinig in deiner Beschreibung das Wort "funktionstüchtig".
Könnte auch bedeuten funktioniert, hat aber ´ne "Macke"...................