07-11-2015 17:15
Hallo,
ich habe ein Fotoobjektiv (http://www.ebay.de/itm/321889452942?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649) mit genauer Beschreibung als gebraucht verkauft. Der Käufer forderte von mir die Rücknahme mit o.g. Begründung unter Angabe von nicht nachprüfbaren Behauptungen (Objektiv liefert Fehlermeldung, stellt nicht richtig scharf, hat nicht die angegebene Brennweite???) und das alles 1,5 Stunden nachdem er das Packet erhalten hat! Ich habe sofort auf seine Mail geantwortet und geschrieben das ich das Objektiv vor dem Verpacken kurz ausprobiert habe, und an sonsten seine Vorwürfe für "Behauptungen" halte, auf den verlinkten Fotos kann ich nichts davon erkennen und vorgeschlagen das er es nochmal genauer prüfen soll.
Danach hat er einen Fall eröffnet und Recht bekommen.
Ist die Formulierung "Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab" eine Zauberformel mit der man eine Rücknahme erzwingen kann? Was ist Eure Erfahrung?
Grüße Thomas
@thomasnr99 schrieb:
Ist die Formulierung "Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab" eine Zauberformel mit der man eine Rücknahme erzwingen kann?
Nö:
Die Zauberformel heißt PayPal, das Du völlig freiwillig (!) angeboten hast.
Und auch Du hast wie fast alle PayPal-Fans die PP-Nutzungsbedingungen nur als gelesen angeklickt, sie aber niemals wirklich gelesen, stimmt's?
Und trotzdem scheinst Du noch immer von PP überzeugt zu sein, da Du es ja nach wie vor anbietest:
Na dann...